Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

widerrechtlichen Verfahrens, auch elner 
Geschenkannahme fuͤr eine ordnungs- 
widrige Handlung in einer Theilungs- 
Verweisungssache.; wegen Unterschlagung 
von Theilungs-Gebühren; wegen Wer- 
untreuung an der ihm anvertrauten 
Stempel-Paplerkasse; wegen Concusslon 
bei Behandlung der Wlilbelm Müller- 
schen Pflegrechnung des Dietrich Nonen- 
mann, von Mühlacker; wegen eines 
mit Fälschung verbundenen Betrugs 
bel der Dorothea Mahler'schen Pfleg- 
rechnung des Friedrich Hasenauer; we- 
gen Betrugs bei Sttllung der Johann 
Gottlieb Schsflischen Pflegrechnung des 
Conrad Bossert, von Dürrmenz; wegen 
eines mit Fäschung verbundenen Be- 
trugs bei den Jehann und Georg Mi- 
chael Kühnlen'schen Pslegrechnungen des 
Georg Ruf, von Dürrmenz; wegen 
fortgesetzter verschwenderischer Lebensart; 
wegen Fälschung durch Verlugnung sei- 
ner Herkunft, und wegen eines durch 
Fälschung bewirkten Betrugs, um seinen 
Bruder zu Zahlung einiger selner Schul- 
den zu bewegen, neben dem Ersatze des 
verursachten Schadens und Bezahlung 
sämtlicher Arrest= Ajungs und Unter- 
suchungskosten, und neben Unfäbig- 
keits-Erklärung zu Bekleidung ei- 
nes oͤffentlichen Amts mit sechs mo- 
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natlicher Festungsstrafe innerbalt der 
Festung mit angemessener Beschaͤftigung 
belegt, und sich eine weitere Strafe ge- 
gen ihn vorbehalten, falls sich bei fort- 
gesetzter Untersuchung noch eine groͤßere 
Verschuldung gegen ihn ergeben sollte. 
An demselben Tage wurde: 
13. Andreas Munz, von Murrhard, Ober= 
amts Backnang, wegen Vagirens und 
Concublnats, welch letzteren Vergehens 
er für überwiesen angenommen worden, 
Hedenn wegen klelnen, einfachen, jedoch 
wlederholten Dlebstahls, dessen er glelch- 
falls für überwlesen angenommen wurde, 
endlich wegen gebrochenen Angelbbnisses, 
sich bls zu Entscheldung seiner Untersu- 
chungesache nicht von Hause zu entfer- 
nen, neben Ersatz seiner Arrest= und 
der Hälfte der auf die Untersuchung we- 
gen Concubinats und Pagirens, so wie 
der sämtlichen auf die Untersuchung der 
letztgenannten Vergeben gegangenen Ko- 
sten, zu siebenwenatlicher Festungs- 
Arbeit und nachheriger Einschließung in 
einem Zwangs= Arbellshause bis zu er- 
probter Besserung, wenigstens aber auf 
die Dauer von drel Monaten verur- 
bhiilt. 
An demselben Tage wurde: 
14. der zu Eßlingen in Verhaft gekom- 
menen Anna Maria Widmann, von
	        
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