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„2,: Des Künlel. vangetischen Cognsistorium.
Tie Einführunz der Geographie und Geschichte Württembergs rom Pröcsptor-
m. Memminger in des deutschen Schulen betreffund.
Da man verordurt haben will, daß die
telten von dem Präceptor M. Memmin=
ger zu Kannstadt herausgekommenen Buͤ-
her:
1.) „Kleine Beschrribung ober Geogra-
phie und Geschichte von Württemberg
nebst einer Einleltung in kie allge-
meine Erdkunde;“
2.) „Deschreibung, oder Geograxhie und
EStatisiik nebst einer Uebersicht der Ge-
schichte ven Würctemberg“
in den deutschen Schalen des Kdnigereichs.
eingeführt, und zwar von der kleinen Ge-
ographle für jede Schule einige Exemolare,
und von der grbßern für die Schullehrer
als Fandbuch Ein Exempkar, fofern es
die Kräfte des Schulfonds gestatten, an-
geschaft werden; so haben sämtliche Dekane
und Dfarrämter sich hienach zu achten,
auch die vermglichen Eltern zu veranlas-
sen, die kleinere Geegraphie ihren Kindern
zu kaufen.
Stuntgart den 16. Juni 1870.
" Wcchter.
5. Königl. 2and= Gestäts = Commission.
Die jährlichen oberamtlichen Berichte #der Fohlen und Stuten betreffend.
Nach der Beschál-Ordnung vom 33. Febr.
1818, V. 33, sollen alle Oberämter auf den
. Juni jeden Jahrs an die Lans-Gestüts-
Commission berichten:
1.) wie viel Fohlen im laufenden Jahre
in ihrem Amtsbezirke gefallen sind,
und zwar mit Bemerkung des Unter-
schichs, ob die Stuten von Hengstem
des Landbeschler = Stalls oder der
Drivat-Beschälhalter belegt waxen,
—
unb
2.) wie viel zur Nachzucht taugliche
Sinten in ihrem Bezirke vorhanden
sind.
Diejenigen Oberämter, welche diesen be-
rucht noch nicht erstattet haben, werden auf-
gefordert, benselben innerhalb :4 Tagen
unsehlbor einzusendor.
S#uttgart den 20. Juni 1320.
v. Massenback.