Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Gandlosen, Oberaints Goͤppingen, wegen 
mehrerer zwar kleiner, einfacher und 
größtentheils ersetzter, aber wiederholter 
Diebstäble, dann wegen Vaglrens, An- 
nahme eines falschen Ramens und er- 
wiesener bügen vor Gericht, in Betracht 
der vieken wegen Diebstehls-Wergehen 
fruchtios erstandenen Strafen, neben 
dem Kesten = und Schadens= Erfsas 
eine vier jähridße Zuchthaucstrafe und 
nachherige Einschliehung in elnem Zwangs- 
Arbeitshause bls zu erprobter Besserung, 
wenigstens aber anf die Dauer vomzwei 
Jahren zuerkannt. 
Am 13. Dec. wurde: 
1b. Jakob Huber, Maurer von Niederhefen, 
Hberamts Brackenheim, wegen verschle- 
dener gegen den dormaligen Oberamt= 
mann v. Werner zu Brackenhelm, und 
den Bürgermelster Dannenhauer, auch 
das Dorfgericht zu NMiederhefen vorge- 
brachten falschen Anklagen, wegen der 
von ihm während des Laufes der Unter- 
suchung zu Schuld gebrachten lägenhaf- 
ten und injuridsen Aeußerungen gegen 
den Oberamtmann v. Werner, und we- 
Am’ s2. Dec.“ wur den verurtheilt: 
16. Johann Georg Sick, Schneider von 
Berg bei Stüuttgart, wegen ehebrecherl- 
sthen Concubinats, neben Bezahlung 
der Hälfte der Untersuchungskosten, zu 
fünfmo natlicher seiner kbrperlichen 
Beschaffenheit angemesfener Festungs- 
strafe; 
17. Christebh Schwelzer, von Nohr- 
acker, Oberamts Cannstadt, wegen un- 
befugter Einmischung in fremde Streit- 
Höndel, Berwundung mehrerer Perso= 
nen, thärlicher Widerfeglichkeir gegen 
den Schultheißen daselbst, und die von 
diesem zu feiner Arretirung beauftrag- 
ten Personen, auch Ausstoßung grober 
Verbal-Injurien gegen den Schult 
beißen und wegen Versuchs kbrperlicher 
Mißhandlung desselben, zu viermonat- 
licher Festungsstrafe, so wie zu Be- 
zablung seiner Arrest= und Azungs-, 
auch der Legal-Inspections= und Hei- 
lungskosten des verwundeten Heinrich 
Schönhaar, und von 3 der übrigen Un- 
tersuchungs-Kesten. 
Am 33. Dec. wurde: 
18. gegen Clara Barbara Beker, von 
Eberstadt, Oberamts Weinsberg, welche 
zju Reckarsulm in Untersuchung gekom- 
men ist, wegen dritter, zum Theil aus- 
gen afetischen Lebenswandels zu sechs- 
nonatlicher Festungsstrafe, und in 
die Bezahlung sämtlicher Untersuchungs- 
kosien veruribeilt.
	        
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