Gandlosen, Oberaints Goͤppingen, wegen
mehrerer zwar kleiner, einfacher und
größtentheils ersetzter, aber wiederholter
Diebstäble, dann wegen Vaglrens, An-
nahme eines falschen Ramens und er-
wiesener bügen vor Gericht, in Betracht
der vieken wegen Diebstehls-Wergehen
fruchtios erstandenen Strafen, neben
dem Kesten = und Schadens= Erfsas
eine vier jähridße Zuchthaucstrafe und
nachherige Einschliehung in elnem Zwangs-
Arbeitshause bls zu erprobter Besserung,
wenigstens aber anf die Dauer vomzwei
Jahren zuerkannt.
Am 13. Dec. wurde:
1b. Jakob Huber, Maurer von Niederhefen,
Hberamts Brackenheim, wegen verschle-
dener gegen den dormaligen Oberamt=
mann v. Werner zu Brackenhelm, und
den Bürgermelster Dannenhauer, auch
das Dorfgericht zu NMiederhefen vorge-
brachten falschen Anklagen, wegen der
von ihm während des Laufes der Unter-
suchung zu Schuld gebrachten lägenhaf-
ten und injuridsen Aeußerungen gegen
den Oberamtmann v. Werner, und we-
Am’ s2. Dec.“ wur den verurtheilt:
16. Johann Georg Sick, Schneider von
Berg bei Stüuttgart, wegen ehebrecherl-
sthen Concubinats, neben Bezahlung
der Hälfte der Untersuchungskosten, zu
fünfmo natlicher seiner kbrperlichen
Beschaffenheit angemesfener Festungs-
strafe;
17. Christebh Schwelzer, von Nohr-
acker, Oberamts Cannstadt, wegen un-
befugter Einmischung in fremde Streit-
Höndel, Berwundung mehrerer Perso=
nen, thärlicher Widerfeglichkeir gegen
den Schultheißen daselbst, und die von
diesem zu feiner Arretirung beauftrag-
ten Personen, auch Ausstoßung grober
Verbal-Injurien gegen den Schult
beißen und wegen Versuchs kbrperlicher
Mißhandlung desselben, zu viermonat-
licher Festungsstrafe, so wie zu Be-
zablung seiner Arrest= und Azungs-,
auch der Legal-Inspections= und Hei-
lungskosten des verwundeten Heinrich
Schönhaar, und von 3 der übrigen Un-
tersuchungs-Kesten.
Am 33. Dec. wurde:
18. gegen Clara Barbara Beker, von
Eberstadt, Oberamts Weinsberg, welche
zju Reckarsulm in Untersuchung gekom-
men ist, wegen dritter, zum Theil aus-
gen afetischen Lebenswandels zu sechs-
nonatlicher Festungsstrafe, und in
die Bezahlung sämtlicher Untersuchungs-
kosien veruribeilt.