Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

elngeräckte) Straf-Erkenntniß dahin be- 
stätigt, daß 
a) Rekurrent Kaver Batent, von 
Oberwies, wegen Mitwirkung bei el- 
nem Reube, deren er für überführt 
angenemmen wird, sodann wegen sech- 
zehn Diebstéhlen, worunter vler quall- 
fizirte, vier große, und die meisten un- 
ter erschwerenden Umständen verübt 
worden sind u. s. w., neben dem Er- 
sade seiner Arrest-, Azungs= und 33 
der Untersuchungs-Kosten, unter Ein- 
technung eines Theils des erstandenen 
Arrestes, zu einer Festungsstrafe von 
drei Jahren und oier Monaten; 
b) Rekurrent Johann Nepomuk Wal- 
zenegger, von Welfrazbofen, wegen 
fünf kleiner Diebstähle, nämlich drei 
ausgezeichneter und zwey Felddiebstäh- 
len, sedann wegen Tbeilnahme an ei- 
nem weitern Diebstahl, und gewerb- 
mäßig getrlebener Hehlerel bei den 
Diebstählen Anderer, auch unerlaubten 
Gewehr-Beslitzes, unter Einrechnung ei- 
nes Theils des erstandenen Alrrestes 
und der Strafe der Ausstellung, neben 
Verfällung in den Ersatz selner Arrest- 
Azungs- und e der Untersuchungs- 
Kosten, zu einer Festungsstrafe von 
einem Jahr und zehn Monaten; 
endlich 
c) Rekurrent Johenn Geergz Hlrsch- 
bühler, von Tautenhofen, wegen zehn 
zwar kleiner, aber zum Theil quolifizir= 
ter, unter erschwerenden Umständen 
und in Genossenschaft verübten Dleb- 
stähle, sodann wegen Begünstigung und 
unterlassener Anzeige von den Diebe- 
reien Anderer, unter Einrechnung elnes 
Thbells des erstandenen Arrestes, neben 
dem Ersatze seiner Arrest-, Azungs- 
und 79 der Untersuchungs-Kosten, zu 
einer Festungsstrafe von drelzehn 
Monaten verurcheilt; so wie 
dlese sämtliche Sträflinge zur Erstattung 
des von lihnen gestifteten Schadens foli- 
darlsch angehalten und nach Erstehung 
ihrer Strafen unter strenge pollzelllche 
Aufslcht gesetzt werden sollen. 
Den 7. Mai wurde: 
2. In der Rekurssache des Conrad Fried= 
rich Zeh, von Ludwigsburg, das von 
dem Criminal= Senat des Gerschtshofs 
zu Eßlingen unter dem :4. März d. J. 
gefällte, (in dem Staats= und Regie- 
rungs-Blart Nro. 35. S. 209. enthal- 
tene) Erkenntniß dahln abgeändert, 
daß Rekurrent wegen ausgezeichneten 
Betrugs zu einer sechemonatlichen 
Festungs -Serafe, und zu dem Ersatze 
sämtlicher Untersuchungs-Kesten verur- 
theilt seyn soll.
	        
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