elngeräckte) Straf-Erkenntniß dahin be-
stätigt, daß
a) Rekurrent Kaver Batent, von
Oberwies, wegen Mitwirkung bei el-
nem Reube, deren er für überführt
angenemmen wird, sodann wegen sech-
zehn Diebstéhlen, worunter vler quall-
fizirte, vier große, und die meisten un-
ter erschwerenden Umständen verübt
worden sind u. s. w., neben dem Er-
sade seiner Arrest-, Azungs= und 33
der Untersuchungs-Kosten, unter Ein-
technung eines Theils des erstandenen
Arrestes, zu einer Festungsstrafe von
drei Jahren und oier Monaten;
b) Rekurrent Johann Nepomuk Wal-
zenegger, von Welfrazbofen, wegen
fünf kleiner Diebstähle, nämlich drei
ausgezeichneter und zwey Felddiebstäh-
len, sedann wegen Tbeilnahme an ei-
nem weitern Diebstahl, und gewerb-
mäßig getrlebener Hehlerel bei den
Diebstählen Anderer, auch unerlaubten
Gewehr-Beslitzes, unter Einrechnung ei-
nes Theils des erstandenen Alrrestes
und der Strafe der Ausstellung, neben
Verfällung in den Ersatz selner Arrest-
Azungs- und e der Untersuchungs-
Kosten, zu einer Festungsstrafe von
einem Jahr und zehn Monaten;
endlich
c) Rekurrent Johenn Geergz Hlrsch-
bühler, von Tautenhofen, wegen zehn
zwar kleiner, aber zum Theil quolifizir=
ter, unter erschwerenden Umständen
und in Genossenschaft verübten Dleb-
stähle, sodann wegen Begünstigung und
unterlassener Anzeige von den Diebe-
reien Anderer, unter Einrechnung elnes
Thbells des erstandenen Arrestes, neben
dem Ersatze seiner Arrest-, Azungs-
und 79 der Untersuchungs-Kosten, zu
einer Festungsstrafe von drelzehn
Monaten verurcheilt; so wie
dlese sämtliche Sträflinge zur Erstattung
des von lihnen gestifteten Schadens foli-
darlsch angehalten und nach Erstehung
ihrer Strafen unter strenge pollzelllche
Aufslcht gesetzt werden sollen.
Den 7. Mai wurde:
2. In der Rekurssache des Conrad Fried=
rich Zeh, von Ludwigsburg, das von
dem Criminal= Senat des Gerschtshofs
zu Eßlingen unter dem :4. März d. J.
gefällte, (in dem Staats= und Regie-
rungs-Blart Nro. 35. S. 209. enthal-
tene) Erkenntniß dahln abgeändert,
daß Rekurrent wegen ausgezeichneten
Betrugs zu einer sechemonatlichen
Festungs -Serafe, und zu dem Ersatze
sämtlicher Untersuchungs-Kesten verur-
theilt seyn soll.