Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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scheins und endlich wegen thätiger Bei- 
büfc zur Befreiung eines Mitgefange= 
nen, neben der Verbindlichkest zu Er- 
Kalzung seiner Haft= und sämtllcher 
Un#ersuchungs-Kosten, unter Einrechnung 
eines Theils des erstandenen Arrests, 
nech zu sechs und ein halbmonat 
licher Festungs- Arbeitestrafe verurthellt 
—— 
Am 1#. Mal wurdet 
. Ludwig Werner, von Wärtngen, 
Oberamts Urach, wegen Veruntreuung 
im Dienske und Verletzung eines Dlenst- 
ve#ertrags, dann wegen Führung eines 
falschen Wanderbuchs, Werfälschung el- 
nes solchen, und Fälschung elnes bffent- 
lichen Zeugnisses, so wie wegen muth- 
#llligen Lügens vor der Obrigkelt und 
wegen Wagirens, neben der Verbindlich= 
keit zum Schodens-Ersatz und zu Er- 
Kattung seiner Haft-, Azungs= und der 
Umersuchungs-Kosten, mit vier und 
ein phalbmonatllcher Festungs- Ar- 
beitsstrafe belegt. 
Am 2 3. Mal wurde: 
I. Jakeb Trißler, von RNeuttlingen, we- 
gen Widerse#lichkeit gegen den Gens- 
d'armen Rund durch versuchte gewaltsame 
Befreiung eines Gefangenen aus den 
Händen desselben, neben der Verblud= 
lichkeit zu Erstattung sämtlicher Unter- 
fiichungs-Kosten", zu dreg und ein 
balbmonatllcher Festungs-Arbeits- 
strafe verurtheilt, dagegen der Bezuͤcht 
einer thäátlichen Mißhandlung des ge- 
dachten Gensd'armen als unerwiesen auf 
sich beruhen gelassen. 
Am 5. Mal ist: 
4. der zu Roitweil in Umersuchung ge- 
kommene Johann Georg Kaz, von 
Hochdorf, Oberamis Horb, wegen drlt- 
ken Diebstahls, neben der Verbimllichkeie 
zu Erstamung seiner Haft-, Azungs- 
und sämtlicher Untersuchungs-Kesten, zu 
sechemonatlicher Zuchthaus= Strofe 
mit Willkomm und nachberiger Ein- 
schließung in ein Zwangs-Arbeltshaus 
auf wenigstens vier Monate verur- 
theilt worden. 
Am 16. Ma ist: 
Johannes Wurster, von Altburg, 
Oberamts Calw, wegen theils wiederbol- 
ten, thells noch unbestraften Gebrauchs 
falscher Pässe und Wanderscheine; dann 
wegen wiederholten Vagirens und un- 
züchtigen Zusammenlebens mit der Wirtwe 
Agnes Koch, endlich wegen Segen- 
sprechens durch den Mißbrauch beiliger 
Namen erschwert, neben Verurthellung 
in selne Haft-, Azungs= u#k : der Un- 
tersuchung-Kesten mit einer siebenmeo- 
natlichen Juchthaus-Strafe und nach-
	        
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