Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

heriger wenigstens dreimonatlicher 
Einsperrung in ein Zwangs-Arbeitshaus. 
belegt worden. 
Am 19. Mal wurde: 
6. Roa Hommer, von Calw, auf die 
von dem Oberamtsgerichte in Rotten- 
burg gepflogene Untersuchung, wegen 
Garn-Unterschlagung, welche ssch derselbe 
als Correctiondr in dem Zwangs-Ar- 
beitsbause in Rottenburg zu Schulden 
gebracht hat, sodann wegen unanständi- 
den Betragens vor Gericht, in Betracht 
der wegen Eigenhums-Beeimträchtigung 
schon mehrfältig von ihm erstandenen 
Criminal-Strafen zu zehenmonat= 
licher Zuchthaus-Strafe und nachherl- 
tger wenigstens fünfmonatlicher Ein- 
sechsmonatlicher Zuchthaus-Strafe 
mit Willkomm; 
b) Jehann Bachmann, von Weig- 
belm, Oberamts Tutilingen, wegen 
gleichfalls in Genossenschaft verübten 
gualifizirten, jedoch ersten Diebstahls, 
neben der Verbindllchkeit zu Erstatiung 
seiner Haft-, Azungs= und der andern 
Hälfte der Untersuchungs-Kosten, unter 
Vorbehalt eines Strafzusatzes, falls sich 
durch die gegen denselben ferner ange- 
ordnete Untersuchung eine weitere Ver- 
schuldung herausstellen sollte, zu fünf- 
monatlicher Festungs-Arbeitsstrafe 
verurtheilt worden. 
Am 35. Mai wurde: 
6. auf die zu Oberndorf stattgehabte Un- 
tersuchung 
a) Christian Ehrler, von Marlazel, 
schlieung in ein Zwangs-Arbeitshaus, 
so wie zu Erstattung selner Haft', 
Azungs= und simtlicher Untersuchungs- 
Hosten verurthellt. 
Am 235. Mai ist: 
7. auf die zu Rottwell stottgehabte Unter- 
suchung 
a) Philipp Bertrand, von Wurmlin= 
gen, Oberamts Tuttlingen, wegen wie- 
derholten und quallfizirten Diebstahls, 
welchen derselbe in Genossenschaft ver- 
übte, und wobei er besonders thätig war, 
neben Verfällung in seine Haft= und 
die Hälfte der Untersuchungs-Kosten, zu 
wegen fortgesetzter Fälschung, zweier 
kleinen ersten Diebstähle, wovon jedoch 
elner als in Genossenschaft verübt, er- 
schwert ist, sodann wegen Brechung des 
Handgelübdes, ferner wegen Vagirens 
und asotischen Lebenswandels, endlich 
wegen gefährlicher Schlaghändel mit 
Joseph Flaig, von Mariazell, unter 
Berücksichtigung des von ihm erstande- 
nen Arrestes, neben der Verbindlich- 
keit zu Erstattung des Schadens und 
Ersatz seiner Haft= Azungs-, so wie
	        
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