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Kammer unter dem Titel eines Staatsministers, und hatte nur von dem
Könige selbst Befehle zu empfangen. Sofort ging man an die Arbeit, zuvörderst
fuͤr Niederschlesien.
Nachdem eine Durchschnittssumme von den bisherigen Leistungen festgestellt,
und was sich von den Domänengütern erwarten ließ, davon abgezogen war,
vertheilte man die übrigen bisher aus Steuerleistungen erhaltenen Summen der
Art, daß den Städten nur die Accise, dem Lande die Contribution oblag,
wodurch allerdings eine Vereinfachung in der Verwaltung eintrat. Allein die
größte Mühe bestand in der Vertheilung der Contribution, da man sich allgegemein
über die Ungleichheit beklagte, mit welcher die Lasten vertheilt wären.
Es handelte sich also um die Anlegung eines neuen Catasters, eine Arbeit, an
welche auch schon die bisherige Regierung gedacht, sie jedoch nicht zur Ausführung
gebracht hatte. Vorsichtig wie überall begann Friedrich mit Münchows
Hülfe dieselbe in einzelnen Kreisen, und da sich ein glücklicher Erfolg darthat,
ging man rasch auf der begonnenen Bahn weiter. Im December 1742 war
man mit fiebenthalbhundert, Ende Februar 1743 schon mit mehr als 2000
Dörfern und überhaupt 22 Kreisen fertig; für den Mai des Jahres kündete
Münchow die vollständige Beendigung des segensreichen Werkes für Nieder=Schlefien
an. Nun ging es an Oberschlesien und die Grafschaft Glatz. Es
fehlte natürlich, wie bei allen Aenderungen der Art, nicht an Klagen von dieser
und jener Seite her, doch stellte sich nach und nach heraus, daß man überall
mit Umsicht und Gerechtigkeit verfahren war. Auch den Adel und die Geistlichkeit
hatte man hier zu den Steuern herangezogen, wobei man namentlich
von Seiten des Clerus auf bedeutende Einwendungen stieß. Da, wo fie gerecht
waren, trat Abhülfe ein, denn weislich hütete man sich, den Saamen der Unzufriedenheit
in dem neuerworbenen Lande austzzustreuen.
Die gesammte Einnahme aus Schlesien stieg dem Etat des Jahres 1744
gemäß auf 3,265,000 Thaler, und vermehrte die Einkünfte des preußischen
Staates nach der damaligen Berechnung etwa um ein Drittheil. Hiervon nahm
natürlich die Verwaltung, vor Allem aber der, wie wir wissen, bedeutend erhöhte
Militär-Etat, den größten Theil hinweg. Außerdem lastete auch die englischholländische
Schuld auf dem Lande, an deren Tilgung sofort gearbeitet wurde.
So kam denn in den ersten Jahren nur etwa eine Summe von 16 — 17,000
Thalern in Friedrichs Hände, während das Uebrige zur Verbesserung der Zustände
in dem neuen Lande verwendet wurde.
Sehr umsichtig benahm sich der König in den religiösen Angelegenheiten.
Obgleich ihn die Präliminarien in Bezug auf den status quo der katholischen
Kirche beschränkten, so hatte er sich dadurch die Hände nicht vollständig gebunden,
indem er sich, wie auch in Bezug auf politische Gerechtsame der Provinz, die
Rechte der Souveränetät“ vorbehalten hatte; und als daher die Königin in dem
definitiven Frieden diese Rechte bestimmen wollte, und eine Clausel zu dem
Zwecke vorschlug, so perwarf sie der König und hielt nur den faktischen Besttzstand