Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

in der Hauptsache das Urtheil erster 
Instanz bestaͤtigt, unter Verurthellung 
des Appellanten in alle dem Appellaten 
In zweiter JInstm verursachte Prozeß- 
kosten; 
11. die Berufung hegen eln von dem Ober- 
aomtegerichte Gerabronn gefälltes Er- 
kenntniß in Sachen zwischen dem Ebwen= 
wml#ch Seiz und dem Schujjuden Isak 
Jskob zu Niederstenen, Beclagten, Ap- 
wellanten, damm der Wittwe des Tebias 
„Sche# von Wermuthshausen, Klägerin, 
Appellatin, Vertrags--Erfällung betref- 
fend, wegen versäumter Nothfrist der 
Elulegung der Beschwerdeschrift, für 
„Verlassen erklärt, unter Perurthellung der 
Acoppellanten in, die Kosten, der Appella- 
„Hons-Instanz. 
IV. Genchtshof für den Donaun Krel6, 
u.) Erlmin al Scnat. 
Am 4. Moli wurde: 
1. Joseph Stemmer, von Alberd, Ober- 
amts Leutkirch, wegen vier zum Dhbell 
großer gualifizirter, und unter erschwe- 
renden Umständen verübter Diebstäple, 
unter Einrechnung eines Theils des er- 
uoch i# elner Fe- 
standenen Arrests, . 
stungs-- Arbeitsstrafe von zehn Mona- 
ten veruttheilt, und zugleich verordnet, 
daß Inaulsit nach Erstehung seiner Strafe 
unter strenge polljeiliche Aufsi cht gestellt 
werde, auch wegen des Schadens= und 
Kosten= Ersatzes das Angemessene ver- 
fügt. 
Am 6. Mai wurde: 
6k auf die bei dem Oberamtsgerichte Saul- 
gau stattgehabte Untersuchung: 
a) Michael Buck, von Neidiiugen, we- 
gen wiederholter und fortgesetter Ver- 
untreuungen durch Verkauf und be- 
truͤglichen Tausch von Schafen aus 
der seiner Aufsicht übergebenen Heerde, 
sedann wegen durch absichtlich bewirkte 
Ansteckung „die sor Heerde. mit der Raude 
dem Schef- Elgenthümer zugefügter 
eroßer Vermügens: Beeinträchtigung, 
welches Verbrechens derselbe, unter 
Werwerfung seines uostatthaften Wi- 
derrufs, für überwlesen angenemmen 
wurde, unter Einrechnung eines Theils 
des erstandenen Arrests, mit einer Fe- 
stungs= Arbeitsstrafe von drei Jap- 
ren und einem Monak belegt; 
b) gegen Sebastian Schneider, Mez- 
gaer zu Mengen, wegen gege bener Ver- 
anlassung zu mehrern Veruntreuungen 
;
	        
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