Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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großen und unter erschwerenden Umstän- 
den verübten Hausdiebstabls, ferner we- 
gen Vaglrens und Angabe eines fal- 
schen Geburtsorted, neben Zuscheidung 
leiner Arrest-, Azungs= und Unter su- 
chungs-Kosten und Verfuͤllung in den 
Ersat des erweislich gestifteten Scha- 
dens, zu einer zehnmon allichen 
Festungs-Arbeitsstrafe. 
Am 15. Mal wurde: 
6. auf die bei dem Oberamtsgerichte Kirch- 
He#m state gehabte Untersuchung: 
a) Plazenz Messer schmid, von Gmünd, 
wegen des mit dem abwesenden Lukas 
Spe#uringer zu Döchingen verübten 
Kirchendiebstehls, sodann wegen des zu 
Lautrach in Genossenschaft veräbten Ein- 
bruchs und der auf dem Schashause 
zu Wiesenstaig verübten Gewaltihä#g= 
keit, ferner wegen durch unterlassene Ver- 
Finderung begönstigter Körperverletzung 
und Diebstahls, endlich wegen frecher 
Lägen und respektlesen Benchmens ge- 
gen die Untersuchungs-Bebbrde, unter 
Verurtheilung zum Schadens-Ersas, 
mit einer Fettungs- Arbeitsstrafe von 
drei Jahren und zwel Monaten 
belegt; 
5) gegen Franz Joseph Mund, von 
Unterbkbingen, gegenwärtig wegen drit- 
ter Desertion Festungssträfing und 
aus dem Militär aulgestoßen, wegen 
gleicher mie Vinzenz Messerschmid auf 
dem Schafpause zu Wlesenstalg verüb- 
ter Gewaltthaͤtigkelt, beguͤnstigter Koͤr- 
perverletzung und Diebstahl, dam Cen- 
cubinat#s, ein Zusatz von slebenme-= 
natlicher Festungs-Arbeitostrafe er- 
kannt 3 
c) Maria Anna Straub, von Wiesen- 
staig, wegen nachgefolgter Theilnahme 
an dem Kirchendiebstahl zu Daͤchingen, 
dann wigen frecher Luͤgen vor Gerlcht, 
mit vierzehnybchiger Zuchthaus- 
strafe zu Markgröningen belegt; bei 
Pmtlichen Inquisten sich jedoch ein 
kerneres Straf-Erkenmniß vorbehaltem 
wenn nach Belfahung des entnichenen 
Scheuninger und Cons. sich eln höhe- 
rex Reat durch dle fonach zu führende 
Untersuchung gegen sie ergeben sollte, 
und das Erkenmulß über die Umtersu- 
chungs- -Kosten noch ausgesetzt; 
9. der provisorische Correctionair Jobann 
Georg Manz, non Hundersingen, Ober- 
amts Medlingen, wegen wiederholten 
Vagirens, auch kleinen einfachen und 
ersetzten Diebstahls, neben Zuscheldung 
der dürch Fie gepflogene justizmäßige 
Untersuchung aufgegangenen Kosten, zu 
einer sech omonatlichen Neklusion in
	        
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