Die Vinbũnger dieser Gefaͤlle sind dann
vafür berontwoktlsch)haß sle die der Schm.
De#n-Zahlunge = Casse angewiesenen Gilder
unter keinenn VBorwande an eine anders,
ols die Schuldet-Fählungs= Casse „
auf- eine von dersellen Am · geschlichen Wẽge
: aus gesielito Aluiisung: nerabfolgen.ui
Sollien idie angewlesenen ·Eltiah men
die angensmment Groͤße jusammen, nicht
Frreschen: so wichnder jährsichen Min#u#s=
Bltrag jebemo n da Hpn
Casse aus dem allgemeinen Reserve-I##ds
zugelegt; dagegen kommt, wenn dieselbe
jeme Größe übersteigen, der Mehrbe##g
der Staats= Casse zu, indem derselbe an
dem für das folgende Jahr neu#anzuwefsen=
den Beitrage aus den i
abgezegen wird.
Zwischen der, Staats Haupl- Case und
der Staats-Schulden- Zahlungs-Casse · ist
daher mit dem Schlusse 2jedes Jahrrs#ur-
Rundliche Abrechnung- hievyüher zu treffen
zu welchem Ende auch die an dlie Schul-
den, Zahlunge-Casse abliefernden Cassere,
gleich den übrigen., monatliche, Cassen-Be-
richte an die Ober#= Rechnynos= zumme-
au erstatten haben
*F. 5.
Dekong der Verwälrönge-Kosten.
Die Kosten:der Verwaltung. der Schul!
ben-3#Plunsst Ansiule sen#] Besoldungen
und Kanzlel,Erforbernissen trägt bie ständl-
chr Cosse, welche näch dem f. 194 der Ver-
fassungs-Urkunde zu Bestreitung des stän-
volschen Aufwandes überhaupt bestimmt it.
* 9. 6.
. 4 Arz der Verhiasns.
kr- m-
Der, gegenwaͤrtige Zinsfuß wird mit der
zin dem Statut vom 6. Juni. 1816 em-
balsetzen Bestimmung beibehalten, wornach
die jqufkuͤndbaren Capitalien, „welche vorher
mit, eniger als fünf vem Hundert verzins-
lich Warcn, in diesen landläusigen Zinsfut
biegesett, worden K si nh.
In. Uebrigen bleiben die nach. elnem
wichen, der sbemgligen bandschft= und
4hren- Gläbigern im Jahre. 3654 geschlas.
senen Pergleich bolbzinsenden. oder nur mit
24 vom Hundert verzinslichen Capitalien
auch ferner von jener Zins-Erhbhung aug-
geschsolen indem sie nur mit der, Hälfte
des Nesuwerthes abgeldat werden.
6 f. 7.
Art der Cepltal-Ablöfeans.
Bel der Ablbsung der Capltalien ist die
Zeii- Ordnung der Aufkündigung zu ih
achten, welche den Gläubigern nach
gabe der Anlehens-Bedingungen —28
bleibt.
Sollten zu Zahlung der, in einem Vier-
teljahre aufgekündigten Eapirakten weder