Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

382 
Kappus, von Pfedelbach, dasigen Ober- 
emtsbezirks, wegen kleinen, wlederhol- 
ten und ausgezeichneten, zum Dheil er- 
septen Diebstahls, wegen angeblichen 
Funddiebstahls, wegen nahen Versuchs 
eines Felddlebstahls, und wegen angeb- 
lichen Ankaufs von Effekten, welche der 
Friederlka Brand von Michelbach ge- 
stohlen worden so wle von Fellen ge- 
stohlener Schafe, auch wegen Mitge- 
nusses des Fleisches dieser Schafe, neben 
dem Ersatze des Schadens, so weit es 
nicht bereits geschehen, zu vler thalb- 
monatlicher Festungsarbeit verurtheilt 
und der Kosten halber das Erforderllche 
verfügt worden. 
Am 17. Juni wurden: 
inder bei dem Oberamtsgerschte Schorn- 
doͤrf verhandelten Untersuchungssache ge- 
gen den Amtsverweser Friz zu Hößlin= 
warth, Oberamts Schorndorf, und Cen- 
sorien: 
a) Amtvetweser Friz, wegen Dheil- 
nahme an Verwendung zurückbehaltener 
Gemelnve-Holz-Erlößdelder zu uner- 
laubten Zwecken, und falscher Einträge 
in den Rechnungen und deren Beilagen 
mzu Verdeckung dleser außer Verrech- 
nung gebllebenen Gelder, danm wegen 
Ueberschlebung elnes ihm zu bezahlen 
#bgelegenen Executions-Kostens auf eine 
dritte Person, ferner wegen Dheil- 
nahme an Verwendung eines Theils 
don aufgerechnetem Almosen für frem#de 
Bettler zu unpassirlichen Ausgaben, 
wegen unrichilgen Bezugs von Tag- 
geldern von aufgezählten, aber nicht. 
gehaltenen Kirchen-Conventen, wegen 
Thellnahme an einem Zechunfug aus 
WVeranlassung einer Holzanweisung und 
wegen nachlößiger Behandlung des 
vlerten Unzuchts-Vergehens einer orts- 
angehbrigen Weibsperson, von seiner 
Amtsverwesers-Stelle entsetzt, 
zu einer andern Anstellung un- 
fäbig erklärt, und zu dreimo- 
natlicher Festungsstrafe verurtheilt; 
b) Buͤrgermeister Friedrich Rlket, von 
Hößlinwartk., wegen Zulassung einer 
f#girten Quartiers-Anrechnung eines 
Wirths zu Berichtigung elner zum 
Dhell auch von ihm verursachten Zeche, 
wegen ähnlicher Gestattung elner er- 
dichteten Anrechnung eines außeror- 
dentlichen Aufwands bei elnem Offl- 
eers = Quortier, wegen Uebersetzung 
seiner eigenen Quartlers-Vergütungs- 
Abrechnung und Duldung elner von 
einem Ortsangehbrigen gemachten ähn- 
lichen Uebersezung zu seinen, des 
Rikers Gunsten, dann wegen Dhell- 
nahme an Verwendung elnes Theils
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.