wegen mit geflissentlicher Gewerbems-=
Higkelt getrichener Hehlerei und Be-
günstigung bei den Diebstéhlen An-
derer, auch wegen unerlaubten Ge-
wehrbesstnzes, unter Einrechnung eines
Dbeils des erstandenen Arrests, neben
Confiscation des Gewehrs zu einer
balbstündigen Ausstellung auf der
Schandbühne mit angeheftetem Zettel
„t Felddieb“ um zu einer Festungs=
Arbeirsstrafe von einem Jahr und
leben Monaten;
e)Jakob Waizenegger, von
Dautenhofen, Oberamts Leutkirch,
wegen gewerbsmäßig getriebener Be-
günfltigung und Hehlerei bei den
Diebstählen Anderer zu einer sechs-
monatlichen Zuchthausstrafe zu
Markgrbningen, mit einer seiner kde-
perlichen Beschaffeuheit angemessenen
Beschäftigung verurtheilt;
1) der Crescentia Widmenn, von
Ringschnait, Oberamts Biberach,
wegen fortgesetzten Concubinats und
Bagirens, Miturbeberschaft an zwei
Diebstählen, Theilnahme und Mit-
wissenschaft an zmehreren andern
Diebstählen, auch Betrugs duch
Annahme von zweierlei Namen,
zwar der erstandene Arrest zur Strafe
angerechnet, dabei aber verordnet,
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daß dieselbe noch ble zu erxrobter
MBesserung und wenigstens auf die
Dauer von vier Monaten, in das
Zwangs-Arbeitshaus zu Ulm einge-
sperrt werden solle;
8)) gegen den Soldaten, Gratus Mül-
ler, von Haselburg, Oberamts Leut-
kirch, wegen vier während seines Ur-
laubs verübter Diebstäble, worunter ein
troßer und zwel qualisiclrte sind, Thell-
nahme an vier andern Diebstählen und
gewaltsamer, im Complotte mit einem
Mitgefangenen bewirkter Entwoffnung
eines Gensd'armes zum Behufe der
Entwelchung auf dem Transporte, un-
ter Elnrechnung eines Theils des erstan-
denen Arrests, noch eine einjährlge
Festungs-Arbeitsstrafe, mit der Be-
stimmung erkannt, daß demselben das
gegen ihn geféllte Straf-Erkenn#niß
von der Militérbehbrde, an welche
er zu Bestrafung der ihm zur Last
fallenden Desertion abzuliefern seve,
erdffnet werde.
Auch wurde zugleich sowohl wegen
Ersat des Schadens und der Kosten,
als auch, daß die sub a bis c genannten
Inquisiten nach Erstehung ihrer Stra-
fen unter strenge polizeiliche Aufsicht ge-
setzt, werden sollen, das Angemessene ver-
fägt.