Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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II. Ver fügungen der Departements 
A.) Des Departements des Innern: 
. Des Künigl. evangellchen Consistorium. 
Schul-Conferenz-Direktoren betressend. 
Da man den Stadepfarrer Die#sch zu dieselbe dem Diakonus Weizsäcker da- 
Hehringen unter Bezeugung der Zufrieden= selbst übertragen hat, se wird solches an- 
beit mit seinem bisber im Halten der durch bekannt gemacht. 
Schul-Conferenzen bewiesenen Dienstelfer 
seinem Wunsche gemäß von der Direktlon 
der Schullehrer-Conferenzen entlassen, und 
Stuttgart den z9. August #820. 
Wächrer. 
B.) Der Ministerien des Innern und der Restdenz-Polizei. 
Bekanntmachunz des am 28. Sept. d. J. zu Kannstadt abzahaltenden landwirtschastlichen 
Festes. 
Da das jährlich in Kannstadt abzuhal- 
tende landwirthschaftliche Fest auch dieses 
Jahr wieder am 23. September Statt fin- 
den wird, so wird solches hiemit unter fel- 
genden Anordnungen bekannt gemacht: 
I. Die Viehhalter, welche sich um einen 
Preis bewerben wollen, müssen ihr Vieh 
schon am z7. Sept. Nachmittags dem 
Schaugerscht vorsähren, und durch orts- 
obrigkeitliche Zeugnisse darthun, daß sie 
Juländer sind, und daß sie das zur 
reisbewerbung ausgestellte Bieh schon 
Eln Jahr lang besitzen. 
. Dle bei dem landwirthschaftlichen Fest 
zu vertheilenden Preise für die Viehzucht 
sind folgende: 
fär die drei besten #jähri- 
gen Hengstt. . 
für die drei besten „jähri- 
gen Stuten 
für die drei besten :jähri- 
gen Zuchtstiere 
für die drei zur besten Zucht 
erkannten Kühe mit dem 
ersten Kalke. 
für die drei besten feinwol- 
ligen vierschaufeligen 
Widder 
Duc. Duc. Duc. 
1% 
10 5 
8 4 
4 „
	        
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