Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

462. 
sichtlgung des darin aufgestellten Viehes 
besilmmt sind, werden durch das Aus- 
stecken färbiger Fähnlein bezeichnet, und 
dürfen nicht von den Zuschauern bei dem 
Feste gebraucht werden. 
5 Die Rennbahn wird dleßmal nicht vier- 
mal, sondern nur dreimal umriiten. 
20. Der Viehmarkt wird am Tage vor- 
dem Feste, also am 2y., der Krémer- 
Markt aber am 27. und 23. September 
auf dem bieherigen Lokalé abgehalten. 
11. Es wird dafür gesorgt werden, vaß. 
die Zuschauer seolel mbglich bequeme 
Hle finden, auch werden Fonst rie ge- 
eigneten Anstalten getroffen werden, um 
durch Handhabung der Ordnung alles 
entfernt zu hakten, was eine frohe Feler 
des Tags, wozu alle diejenigen., welche 
Dheil daran zu nehmen Lust baben, ela- 
teladen werden, und die Sufriedenheit 
der zahlreichen Versammlung, der man 
entgegen zu sehen hat, stdren toͤnntt. 
Stuttgart den 9. Sept. 1820. 
Für den Minister des Innern: 
Mauccer. Opull. 
  
Dienst- Erledigung. 
Den 4. d. M. ist der penslonirte Oberst 
v. Alberti gestorben.
	        
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