Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Nro. 52. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats. und Regierungs· Blatt. 
Samstag den 50. Setrember 5. 
  
1. Unmittelbare Königliche Decrete. 
Keine. 
I. Verfügungen der Departementsé. 
Des Justiz Derartements- 
Die in dem Monat August „6 20 von den Gerichtshöfen des Königreichs zalsrhrohem enenntaite 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat August sind von fämtlichen Gerichtshbfen des Ki- 
nlgreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobel im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur solche Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Staats= und 
Reglerungs -Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere # als dreimenatliche 
Freihelts= Strafe erkannt wird. 
IC. 
A) Oberteibunal. 
7. Criminal = Senat. rnt 
Den 12. August württ: * berg, dad *: Berügs und Külhuns 
1. In der Rekmssachr des Johann Michael gesen ihn von den Geiichtspofe zu Tä- 
Psux, von Neusten, Oberamte Herten- bngen unter dom 3. Juli gefällee (in
	        
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