Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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Eellugen, Kl., Atvon-, Forderung aus 
einem Kauf-Contrart und Aufhebung 
rines Vergleichs betreffend, wurde ver- 
möge Beschlusses vom 13. Jun. und 
ins. 2. Jul. das untereichterliche Er- 
kenntusß de publ. 1. März 1379 unker. 
Verurthellung des Anten Iin die Pro- 
jeßkosten dieser Instanz lediglich bestä- 
tigt. 
15. In der Nullitäten-Klage und respekt. 
Appellationssache von dem vermaligen 
Oberamtsgerichte Leonberg zwischen Jo- 
hann Michael Widmaler zu Renningen, 
Kl., Qnten, Anten, und Johann Georg 
Widmaler und Consorten von da, Bekl., 
Qaten, Aten, mehrere Ersatzforderungen. 
betreffend, wurde vermöge Beschlusses 
vom Lro. Jul. und inf. den 16. Aug.- 
die Nullitäten-Klage als unstatthaft ab- 
gewiesen, die Berufung aber Hlnssichtlich, 
der Emschädsgungs-Klage wegen der dem 
gemeinschaftlichen Vater und resp. Groß- 
Vater geleisteten Pflege wegen Mangels 
an einer gegründeten. Beschwerde von- 
Amtes wegen verworfen, und Ant in- 
die Kesten dieser Instanz verurtheilt. 
16. In“ der Rechtssache erster Instanz 
zwulschen Jakob Abraham Degginger, 
Juden= Schultheisßen zu Mählen am 
Neckar, Oberamts Horb, Kl., Predu- 
centen, und der Administrakions-Sektlon 
des Königlichen Kriegs-Departeinems, 
Bekl., Productin, eine Forderung an 
Gehalts = Räckstand des verstorbenen 
Majors von Grünberg betreffend, wurde 
vermöge Beschlusses vom 31. Jul. und 
ins. den 19. Aug. die Bekl. von der 
Instanz entbunden, und der Kl. in die 
derselben verursachten Kosten verur- 
theilt. 
II. Geeichtshof für den Schwarzwald-Kreis. 
1.) Criminal-Senat. 
Am 3. August ist: 
½ Franz Gantner, Schmidt von Geis- 
lingen, Oberamts Balingen, wegen näch- 
sten Versuchs wlederbolten Ebebruchs, 
neben dem Ersat der hälftigen Untersu- 
chungs-Kosten zu viermonatlicher Fe- 
stungs-Arbeits-Strase verurtheill worden. 
Am :4. August wurde: 
: Joseph Strobel, von Welgheim, Ober- 
amts Tuttlingen, wegen großen Dieb- 
stahls, dessen er für überwiesen ange- 
nommen werden, neben der Verbindlich- 
keit zum Ersatze des verursachten Scha- 
dens, so wie der Haft= und Untersu-
	        
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