Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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B.) Des Depärtements des Inneen: 
1. des Ministerium des Innern. 
Warnung gegen verstümmelte Münzen. 
Es ist die Anzeige gemacht worden, daß 
in der Gegend von Werabronn olele iheils 
beschnittene, theils durchlocherte Muͤnzen 
groͤberer Sorte in Umlauf gekemmen sind. 
Indem das Publikum vor der Annahme 
solcher verstümmelten Mänzen gewarm 
und zur Anzeige der Verbreiter derselben 
aufgefordert wird, erhalten die betreffen: 
den Polizei-Stellen die Welsung auf dle- 
sen Gegenstand lhr besonderes Augemmerk 
zu richten. 
Stuttgart den 16. Okt. 1320. 
v. Otte. 
2. Des Khnig'. Medieinal-Collegliums. 
HVon dem Honigl. Medicinal-Collegio 
wurde dem vormaligen Landschafts-Chirur- 
gen Merkle in Ober-Marchrhal, Oberamts 
Ebingen, nach erstandener Prüfung in der 
Medicin, die bedingte Erlaubnih zu Aus- 
übung dieser Wissenschaft ertheilt. 
Stuttgart den 10. Okt. 182e. 
Massenhach. 
C.) Königl. Organisetions-Vollziehungs-Commissson. 
Bekanstmachung, die wegen Abscheldung der Gefängnisse erstatteten Berschte betreffend. 
Den Kbdniglichen Oberamtsgerichten und 
Oberämtern, welche auf ihre gemeinschaft- 
lich erstatteten Berichte, die Abscheidung 
der Criminal= und der Polizel-Gefängnisse 
betreffend, nicht durch besondere Erlasse 
von hler aus beschleden worden sind, wird 
hlerdurch bekannt gemacht, daß sie dleses 
als ein Zeichen, daß man bei ihren Be- 
richten nichts zu erinnern gefunden, anzu- 
seben und daher keinen weiteren Bescheld 
zu erwarten haben. 
Stuttgart den 18. Okt. 2820. 
Maurer.
	        
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