und Regierungs = Blatt vo#n 1328
S. 537);
4. der zu Besigbeim in Untersuchung ge-
5.
1
kommene Jakob Heune, von Plechin-
gen, Oberamts Eßlingen, wegen wle-
derholter Fälschung und Dlebstahls, ne-
ben Bezahlung der Arrest= und Umeer-
suchungs-Kosten zu #iner weltern drei-
menatlichen Festungs-Arbeit;
Elisabethe Derothea Wielandt, von
Poppenweiler, Oberamts Ludwigsburg,
wegen wiederholter Unzucht in der Re-
stdenz= Stadt budwigsburg, auch wie-
derholten Vaglrens, neben Bezahlung
der Arrest= und Untersuchungs Kesten
zu achtmonatlicher Zuchthausstrafe;
. der zu Neckarsulm in Untdersuchung
gekommene Schustergeselle Heinrich
Schmidt, von Hohbach, Oberamts
Künzelsau, wegen wiederholten Vagl-
rens,fälschlcher Vermdgens, Angabe, Ber-
läumdung und Scortstion, neben Ber
jahlung seiner Arrest= und Azungs-,
auch ## der Untersachungs = Kosten zu
viermonatlicher Festungs-Arbett
und nachberiger zweimonatlicher
Einschliefung in ein Zwange-Arbeits-
baus;
Ellfsabetha Catharind Frlderlka Beu-
telspacher, von Stuttgart, weßtzen
wiederholter Unzuche in der Residenz=
559
Stade, wiederhelten Diebstahls, Be-
telns und Vagirens, neben Bezoahlung
rer Arrest-Azungs= und Umersuchungs-
Kosten zu fünfzehenmonatlicher
Juchthaus-Strafe und nachheriger Ein-
schließung in ein Zwangs-Arbeltshaus
bis zu erprobter Besserung, wenigstens
jedech auf die Dauer von sechs Mo-
vaten.
Am 17. September wurde:
6. Dem zu Stuttgart in Untersuchung
9. dem suspendirten Heiligen
gekommenen Jehann Jakob Hammer
vom Lembacher-Hof, Oberamts Mar-
bach, wegen mehrerer Diebstéhle, Be-
ttugs und Vagirens, neben dem Er-
sade des erweislichen Schadens und der
Untersuchungs-Kosten, eine fünfme-
natliche Festungs-Arbeit;
-NPfleger
Ludwig Schaͤfer, von Ruich, Amts-
oberamts Stuttgart, wegen durch Nach-
läßigkeit gesetzten, edoch bereits ersetzten
Kossen-Reste und wegen zur Bedeckung
desselben verübter Fälstungen, neben
Nachbezahlung des Zinses aus dem be-
rechneten Rest, in so weit solcher nicht
soglelch getilgt werden, und reben Be-
zahlung der Uneersuchungs= Kosten mie
Räckslcht auf die Geistesschwäcke des
Inculpaten, eine dreimonatliche
Zuchthausstvafe zuerkannt, auch derfelbe