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nom Amte caffirt und zu Bekleldung.
elner Iffentlichen Stelle für unf big:
erklärt.
An. demselben Tage wurde:
w. Gegen den zu- Böblingen in Unter-
suchung gekommenen Jobannes Klein.
Bäcker von Waldenbuch, Amts-Ober-
amts Stuttgart, wegen großen und aus-
gLezelchneten Diebstahls, auch wegen Un-
terschlagung, neben dem Ersatze des-
Schadens und Bezahlung seiner Arresl-
Azungs= und Untersuchungs-Kosten eine
sechsmonatliüche Festungs-Strafe-
exkannt.
Am 14. Septembe#r wurde::
zm. Georg. Friderich Trriber, von Sll
klenbuck, Oberamts Cannstadt, wegen-
Un Zustande der Trunkenhe## verüäbter-
Mißhandlung mehrerer Personen, und
vedurch verschuldeter Tddtung des Knaben-
Christoph Schenk, von Rohraker, neben
Bezahlung selner Arrest-Azungs-Unter-
söchungs= und. Vertheidlgungs-Kosten:
moler jäbriger Festungs-Arbeitsstrafer
#rurihellt.
Am 16. September: wurden ver-
urtheilt:
18. Der zu Coumsadt in Umersuchung.
gekommene Johann Georg Mezger, vom
Denkendorf, Oberamts Eßlingen, wegen
wlederholten Dlebstahl# zu achtzehrn-
menatlicher Festungs-Arbelt und nach-
V.
heriger Elnschlleßung in ein Zwangs-
Acbeltopa#s bis zu erprobter Besserung,
jedoch wenigsten? auf neun Monate
neben Bezahlung selner Arrest-Azungs-
und Umersuchungs-Kosten zt
. der Invalide kud, Fried. Norhacker,
von Cannstadt, wegen greßen Familien-
Diebstahls; neben Bezahlung selner Ar-
rest= und Untersuchungs -Kosten, und
Werlost der sllbernen Militär-Verdienst
Medaille) zu vier und einbalbme-
natlicher Festungs-Arbelt -
M„ der zu Stungart in Untersuchung
gekommene Johannes Kuhll, von Rär-
igen wegen wiederbolten gusgezeichne=
ten Dlebstahls und wegen. Felddlekstohls
zu halbstündiger Anssteilung auf
d#e Schandbühne mit aufgebeftetem Zet-
tel „Felddieb““ und zu drelmonatli-
cher Festungs-Strafe, neben Bezahlung
von z der. Untersuchungs-Kdsten und Er-
sak. des Schadens unter sollrarischer
Werbindlichktit mit selnen Genossen.
Am 36. September wurde:
#5. Dem. Christion Schilpp, Meiger-
knecht von Ldwenstein, Oberamts Weins-
berg, wegen ausgezelchneten Dlebstapl#
und Vagabunditär, neben dem Ersage
des Schadens und Bezohlung der Un-
tersuchungs-Kosten, eine drel und eln-
balbmonatliche Festung#= Strafe zus
erkannte.