Den 25. September wurde:
20. die bei dem Oberamtsgerichte Ulm
in Untersuchung gestandene Elisabetha
Herzberger, von Hörenhausen, Ober-
amts Wiblingen, wegen wiederbolten
Bagirens, neben Verurtheilung in die
Umoersuchungs-Kosten, zu einer Einsper=
rung in das Zwangs-Arbeitshaus bis
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zu erprobter Besserung, wenigstens aber
auf vier Monate;
au. in der vor dem Oberamtsgerlche Ulm
anhängig gewesenen Untersuchungssache:
a. Paul Gluf, von Weidenstetten,
Oberamts Ulm, wegen mehrerer, zum
Thell ausgezeichneter, kleiner, in Ge-
meinschaft und gewerbsmäßig verübter,
den dritten Diebstahl im rechtlichen
Slnne bildender Diebstähle, ferner we-
Len Concubinats und wlederholter Land-
sstreicherel, neben der Verbindlichkelt
zum Schadens= und Kosten-Ersatz, un-
ter Einrechnung eines Theils des erstan-
denen Arrests, zu elner Zuchthausstrafe
zu Gotteszell von einem Jahr und
sechs Monaten mit Wilkomm und
zu nachheriger Einsperrung in das
Zwangs= Arbeitshaus zu Ulm bie zu
binlänglich erprobter Besserung, wenig-
stens aber auf ein Jahr;
b. Agnes Gröner, von Niederstezingen,
Oberamts Ulm, wegen Miturheberschaft
an den von Gluf verübten Diebstählen,
Concubinats und Vagirens, neben
Verbindlichkeit zum Schadens= und
Kesten-Ersatz, unter Einrechnung eines
Tbeils des erstandenen Arrests, zu
einjäbriger Zuchthausstrafe zu Lud-
ulgsburgz
42. Christeph Hees, von Relchenbach,
Oberamts Gppingen, auf die von dor-
tigem Oberamtsgerichte gefährte Unter-
suchung, wegen Meineides, neben Un-
fähigkeits-Erklärung zu Ablegung eines
Zeugnisses oder Eides und der Verbind-=
lichkeit zum Kosten= Ersatz, zu einer
balbständigen Ausstellung auf der Schand-=
Bühne mit angeheftetem Zettel „Mein-
eldiger“ und viermonatllcher Zucht-
bausstrafe zu Markgrninge verurtheilt
odann
am 29. September:
13. auf den Grund der von dem Ober-
amtsgerichte Riedlingen geführten Unter-
suchung, Georg Adam Bachmann,
von Frickenhausen, Oberamts Nürtin-
gen., wegen versuchter Verleitung feines
Mit-Arrestanten zur Entweichung aus
dem Gefängnisse, wegen Diebstahls und
Fälschung, unter Einrechnung der cm
durch Erkenntniß vom -5. Febr. d. J.
bereits zuerkannten und wegen seines
Ausbruchs aus dem Gefängniß nech