Annahme salschen Namens dor der
Obrigkeit, wegen fortgesebten Verxlrens
und verbotenen Umgangs mit einer zu
glelcher Zeit in Untersu.hung tek#emme-
aen Dirne, von dem Criminal-Senate
des Gerichtehofs zu Ellwanden unter
dein 29. August d. J. gefällte (in dem
Staats= und Regierungs-Blatte Nro. 52.
S. 497 enthaltene) Straf-Erkenmnih
lediglich bestätigt, und Rekurrent in die
Kosten der zweiten Instanz verurtheilt.
Den s4. Oktober wurde:
4. In der Rekurssache des Ferdinand
Liebler, von Eckwälden, Oberamts
Kirchbeim, das gegen ihn wegen Urhe-
II.
Den 6. Oktober wurde:
a, in der Appellationssache von dem Cioll-
Senale des Gerich:sho## zu Tübingen
zwischen dem Freiherrlich von N. ßler“
schen Rentamte zu Weitenburg, Kläger,
Appellanten, sodann dem Matihäus
Blank, Sebastian Bernhard und Georg
Angster zu Boisingen, Oheramts Horb,
Beklagten, Appcllaten, und Mit:-Ap-
pellanten, eine Gült-Forderung betref-
fend, die von beiden Theilen ergriffene
Berufung, wegen bedderseitigen Ver-
Humni#e# der Norbfrist zu Einreichung
892
l
Vers-hast«dexEucwcichuanerEve
Hagg aus dem Arrest, planmäßig mit
letzterer zu Stande gebrachter Entwei-
chung auf dem Tranoport, sodann wegen
Genchmigung des von letzterer verübten
Diebstahls und Betruge, wegen wieder-
belten Vagirens und Conkubinats, end-
lich wegen Angabe falschen Nomens und
Geburtgorts, und frecher Lügen vor Ge-
richt, von dem Criminal-Senate des
Gerichtshofs zu Ulm unter dem 13. Sep-
tember d. J. gefellte (in dem Staats-
und Negierungs-Blatte Nro. 65. S.
575 eingerückte) Erkenntulß., mit Hin-
weglassung der Stolkstreiche, bestärigt.
Civil - Senat.
der Beschwerdenschrift, unter Verwen
fung des Mit- Appellantischen Restitu-
tiens-Gesuchs, fuͤr verlassen erkannt;
*2. in der durch Compromiß an den Civil—
Senat des Ober-Tribunals gekommenen
Rechtssache zwischen der Koͤn'gl. Retar-
daten-Commissien, Section der Finanzen,
Klágerin, und der (Bemcinde Untereisis-
heim, Oberamts Heilbronn, Beklagten,
Fiskalische Ansprüche an Gemeinds-
Gerechtigkeiten betreffend, wurden Theils
der Klägerin versthiedene dabin gehb#rige
Nechte unter Einlellung eines besondern