Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

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dem Kbnigreiche unter Strafbedrohung 
auf den Wiederbetretungsfall; 
11. Anna Maria Leins, von Mattienbaus, 
welche bei dem Oberamtogerichte Wib- 
lingen Iin Untersuchung kam, wegen 
Blgamie und Vagirens, neben Zuschei- 
dung sämtlicher Kosten zu elner einjäh- 
rigen Zuchthausstrafe zu Markgrb#in- 
genu: 
13. die bei demselben Oberamtsgerschte 
in Untersuchung gekommene Margaretha 
dämle, von Laupheim, wegen eines 
großen Kirchendiebstahls, ferner wegen 
zweier kleiner und einfacher Diebstähle, 
von denen jedoch elner in Genossenschaft 
verübt wurde, und welche den ersten 
Räckfall der Inquisttin begründen, ne- 
ben Verfällung in den Schadens-Ersatz 
und in elnon angemessenen Thell der- 
Kesten, zu neunmonatlicher Zucht- 
baussirafe in Ludwigsburg. 
Am :5. November ist: 
13. auf den Grund der von dem Ober-- 
amtsgerichte Waldsee vorgelegten Unzer- 
suchung: 
a) Johann Georg Blankenhorn, von 
Erkenbrechtsweiler, Oberamis Nüriin= 
gen, wegen mehrjährigen Concublnats, 
#a wie wegen Vaglrens und Belttelns 
mit viermonatlicher Festungs= Ar- 
bruestrafe, und. 
16. auf die 
b) Elisabeebe Hahn, von Gebfattel, 
Kinigl. Baserischen Landgerichts Ro- 
tbenburg an der Tauber, wegen gleicher 
Vergehen mit viermonatllcher 
Suchthausstrafe zu Markgrbuingen be- 
legt, auch zugleich jedem dieser In- 
qulsiten eln engemessener Theil an den 
Umersuchungs = Kosten zugeschieden 
worden. 
Am :7. November ist:: 
14. gegen Johann Stückle, von Bl- 
berach, wegen durch Fahrläßigkelt be- 
wlrkter Todtung der Jakeb Gersterschen 
Ebhefrau daselbst, neben Verfällung in- 
seine eigene Verhaft= und Untersuchungs- 
Kosten, so wie in die Kur= und Se- 
ctions. Kosten der Geibdteten, eine oler- 
monatllche Festungsstrafe mit ange- 
messener Beschäftigung innerhalb der 
Festung erkanm werden. 
Am 3. November wurden: 
von dem Oberamtsgerichte 
Leutkirch geführte Untersuchung verur 
thellt: 
a) Joseph Ghppel, von Bühl, Königl. 
Balerschen Landgerichts Günzburg, we- 
gen mebrerer zum Theil qualificirrer, in 
Gemeinschaft und gewerbsmöbig verüb- 
ter Dlebstähle, so wie wegen nachge- 
folgter Diebstohls-Theilnahme und eines 
Dlebstahls-Versuchs, ferner wegen Con-
	        
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