Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

17) widernatürlich verengte Nasenlbcher, 
welche im Sprechen und Athmen hindern; 
18) feblender oder gespaltener Gaumen; 
19) unheilbare krankhafte Beschaffenheit 
der Mundhbhle, der Zunge, der Man- 
deln, des Zäpschens, mit Verlust der 
deutlichen Aussprache; 
20) Zahnloslgkeit, oder schadhafte Beschaf- 
fenhelt aller Schneid= und Eckzähne; 
3) verunstaltende Knochen-Geschwälste 
an den Gesichts= und Kiefer-Knochen; 
:33)) unheilbarer stinkender Eiter-Aus- 
fluß aus den Ohren; 
15) eiternde oder verhärtete Ohrendrüsen, 
als unheilbar anerkannt; 
à4) Speichel-Fistel und unwillkährlicher 
Speichelstuß, als unheilbar anerkannt; 
al) Muttermähler, wenn sie das Gesicht 
sehr verunstalten; 
36) unbellbarer Kropf, mit Beschwerden 
im Athemholen; 
21) skrophulbser dicker Hals mit Ver- 
bärtung oder Geschwüren, mit Beein- 
trächtigung der Sprache und des Athem- 
bolens; 
18) stelfer und krummer Hals; 
29) krummer Ruckgrat mit Hocker; 
30) mißbildeter Brustkasten; 
31) zu starkes und andbaltendes Pulsiren 
des Herzens, als muthmaßliche Folge 
eines organischen Fehlers; 
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3#) verkehrte Lage des Herzens; 
53) Pulsader-Geschwülste; 
35) zahlreiche Blutaderknoten, besonders 
an den untern Exiremitäten; 
55) Brüche am Unterlelb; 
3#)-Krankheiten des Hodensacks, der Ho- 
den und des Saamenstrangs, als un- 
beilbar anerkannt; 
37) Verlust beider Hoden; 
38) Urinfisteln; 
359) unwillkührlicher Abgang des Urin? 
und der Excremente, wenn er in einem 
organischen Fehler liegt; 
40) Afterflsteln als unheilbar anerkannt; 
410 Vorfall des Afters aus Schwiche 
oder elner andern unheilbaren Ursechez 
4:) unbellbarer Belnfraß und Knochen- 
Brand; 
45) schlecht gebeilte alte Beinbrüche mit 
Verkürzung oder Steifigkelt; 
440 stark elnwärts oder auswärts geboge- 
ne Kule-Gelenke, welche verunstalten und 
am Maschiren bindern; 
45) beträchtliche Verkärzungen 
Schwinden der Gliedmaßen; 
46) Febler der Gelenke durch Verwache 
sung; Steisigkeit, dauernde Schwäche 
der Böänder von vollkommenen oder un- 
vollkommenen alten Auslenkungen; 
47) Verlust elnes Daumens oder einer 
großen Zehe, Verlust oder verstämmel- 
und
	        
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