Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1820. (15)

Oberamtmann mit dem ihm bei der Ober- 
emtspffcge ausgesetzten Kanzleikosten-Aver- 
sum su bestreiten, sobald die dleßfallsige Be- 
#bmmung des fünften Edikts vom 33. Dec. 
1818 vollzogen seyn wird- 
9. 13. 
Se lange dieß nicht geschehen ist, hat 
die Oberamtepflege die für den Oberamts- 
be.r erforderlichen gedruckten Formularien 
der Ziepungslisten, desgleichen die der 
Contingentslisten, wenn solche gedruckt wer- 
den sollten, zu erkaufen, und die Central- 
Scodtschreiberei hat gegen die herkömmliche 
Vergütung aus der Oberamtspflege die 
Rundschreiben in dem Oberamtsbezirk we- 
gen Bekanntmachung des Tags fuͤr die 
Verhandlung der Bezirksbehbrde, die be- 
sonderen schriftlichen Ladungen der Elnzel- 
nen, die Verzeichnisse derjenigen, die durch 
den Oher-Rekrutirungsrath bffentlich vor- 
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geladen werden sollen, die Borbereltung. 
der Looszettel, den Uebertrag des Inhalts 
der Rekrutirungsliste in die Zlehungellste, 
rie Fertigung des Dupllkats der letzteren, 
die doppelte Abfassung der Contingentsliste, 
ssrann die Ergänzung der Zlehungeliste 
#us der revidirten Conkingentsliste so wie 
aus der Einstellerliste des Kreis-Rekru- 
ürungsraths, soweit dlese Ergänzung nicht 
#irend der Aushebung vom Oberamt- 
nonn selbst geschieht, endlich die Verfer- 
tigung der eisten der Abwesenden und der 
zu der Einlieferung der Rekruten erforder- 
lichen Nationallisten zu besorgen. 
F. 15. 
Die zwei Urkunds-Personen, welche dem 
Loosen beiwohnen, und die zwei Mitglle= 
der der Amtsversammlung, die zum Kreis- 
Rekrutirungsrathe beigezogen werden, be- 
ziehen aus der Oberamtspstege bie gesetz- 
lichen Taggelder. 
9. 14. 
Eben so ist derjenigen Person, welchs 
das Messen bei der Ausbhebung besorgt, 
die bisher gewbhnliche Belohnung aus der 
Oberamtspflege zu entrichten. 
sß. 16. 
Aus ihr werden auch die Kosten der 
Anschoffung eines Meß-Instruments be- 
stritten, wenn solche erforderlich sepn sollte. 
#. 16. 
Die Formularien. für die Wisitations- 
protokolle der dem Kreis-Rekrurirungs= 
rathe beigegebenen erztlichen Kemmission, 
werden, wenn sie gedruckt werden sollten, 
in jedem Oberamtsbezirk gleichfalls von 
der Oberamtspflege angeschafft. 
# 17. 
Die Condukteurs endlich, die der aus- 
gehobenen Mannschaft bei ihrer Einlieferung 
#en die betressenden Regimenter mitgegeben 
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