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Erkenntnisse in Redisions-Fällen-In
der vor der w Oberamtsgerichte Aalem
verhandelten 14ämiersuchungs-Sache gegem
die Johann Jakob Rlesenmannschem
Eheleute vom Fachsenfeld, Oberamts-Aalen;
wurdc erkannt, daß Johann Jakob
Rlese mmann, Schullehrer zu:
Fachsenfeld #„, und dessen Ehefrau, Elisabetha
Magskalena, geborne Fuchs, vom
Heubach, eines mittelst Verschwbrung:
an dem panslonkrten gutsherrschaftlichem
Verwalter und Schullehrer Sartori zu-Fachsenfeld,
verübten Giftmords, und
einer unter gleschen Umständen verübtem:
Verglstung der Ehefram desselben, fürschuldig
zu erklären, und sonach beide-Inquisiten
auf den Richtplotz zu schleifen,
dort aber zuerst die Ehefrau mit
dem Schwerte, sofort der Ehemann,
mie dem. Rade von oben, vom bebem
lum Tode zu bringem, und der Kürper
auf das Rad zu slechten, daneben jedesderselben
seine Arrest= Azungs-Wertbeldigungs=
und Erecutlons-Kosken zutragen
habe, beide aber für dle Kosten
der Untersuchung und der versuchten
Heilung der Sartorischem Ehefrau solldarisch
verhaftet bleiben sollen.
Seine Kbnigliche Mejestät
haben aber die gegen den Ehemann erkannte
Todesskrafe durch vas Rad in die
Strafe des Schwerts mit. Belbehaltung
ver sonst mit jener Strafe verbundenen
Aufsteckung des Kopfs auf einen Spleß
im Wege der Gnade gemildert, worauf
an beiden Eheleuten die Todesstrafe
durch das Schwert am 8. Jannar dieses
Jahrs in der Oberamtsstadt Aalen
vollzogen wurde.
2. ) Clol= Senar-Amg.
Januar wurde:
1. In der Allonsfache ver dem Oberamtsgerichte
in Mergenthelm zwischen Ludwlg
Welßmann zu Althausen, Vorbeklagten,
Nachkláger, Anten, und Johann
Bauer vom daher, nunmehr dessem
Ceben, Vorkläzer, Nachbeklagee, Aten,
Schuldforderungen in der Ver= und
Rechnungs-Ablegung in der Nachklage
betreffend, dle Berufung wegen Verfäumung
der Nothfrist, zu Einreichung
der Beschwerdenschrift, für verlassen erklört,
und der Ant in vle Kosten der
zweiten Instanz verurthellt; ·
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ten Frohnbauren zu Gebenweller, Kläger,