Full text : Jahrbuch der Preußischen Forst- und Jagdgesetzgebung und Verwaltung. Siebenundzwanzigster Band. (27)

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in  Betracht  kommen  müssen.  Sollte  es  möglich  sein,  noch  mehr  für  diese  Beamten
zu  thun,  so  können  Sie  versichert  sein,  wird  der  Herr  Finanzminister  gern  dazu
bereit  sein;  aber  eine  bestimmte  Zusage  bitte  ich  in  dem  wohlwollenden  Anhören
noch  nicht  zu  erblicken.

Abgeordneter  Hofmann:  Meine  Herren,  nach  den  Ausführungen  der  beiden
Herren  Vorredner  und  nach  den  Erklärungen  des  Herrn  Ministers  kann  ich  im
wesentlichen  auf  das  Wort  verzichten.  Ich  kann  mich  dem  anschließen,  was  meine
beiden  Herren  Vorredner  angeführt  haben;  nur  einen  Wunsch  möchte  ich  noch  hinzufügen,
  der  ein  alter  Wunsch  der  Forstbeamten  ist,  und  der  meines  Erachtens  ohne
wesentliche  Aufwendungen  durchgeführt  werden  kann:  den  Wunsch  nach  einer  Rangerhöhung,
  daß  nämlich  auch  diese  Beamten  in  die  Klasse  der  Subalternbeamten  aufgenommen
  werden.

Damit  will  ich  meine  Wünsche  schließen;  ich  hoffe  aber  bestimmt  mit  den  anderen
Parteien,  daß  die  Finanzverwaltung  im  nächsten  Jahre  in  der  Lage  sein  wird,  eine
durchgreifende  Revision  der  Gehaltsverhältnisse  eintreten  zu  lassen.

Regierungskommissar  Geheimer  Oberfinanzrath  Lehnert:  Die  Andeutung  des
Herrn  Vorredners,  daß  man  den  Förstern  —  ich  nehme  an,  er  meinte  diese  —  eine
Rangerhöhung  zu  Theil  werden  lasse,  klingt  sehr  harmlos  und  der  Herr  Abgeordnete
nahm  an,  daß  die  Ausführung  gar  keine  oder  nur  geringe  finanzielle  Bedeutung
haben  würde.  Das  kann  ich  dem  Herrn  Abgeordneten  nicht  zugeben.  In  zwei
Beziehungen  ist  diese  Annahme  nicht  zutreffend.  Erstens  lehrt  die  Erfahrung,  —  und
die  Finanzverwaltung  ist  reich  an  Erfahrungen  in  dieser  Beziehung  —:  mit  Rangerhöhungen
  fängt  es  an,  und  mit  Gehaltserhöhungen  hört  es  auf!  (Sehr  richtig!)

Zweitens  aber  erlaube  ich  mir  Folgendes  mitzutheilen,  was  auf  die  Frage  einer
solchen  Rangerhöhung  Bezug  hat.  Es  giebt  gewisse  Beamtenkategorien,  die  nach
ihrer  Vorbildung  und  nach  ihrer  Beschäftigung  eigentlich  zwischen  den  Subalternund
  den  Unterbeamten  stehen  und  nach  den  Bestimmungen  des  Wohnungsgeldzuschußgesetzes
  den  Wohnungsgeldzuschuß  der  Unterbeamten  beziehen.  Da  brachte  nun
vor  einiger  Zeit  eine  Verwaltung,  die  einen  ziemlich  großen  Theil  solcher  Beamten
beschäftigt,  zur  Sprache,  ob  man  nicht  zwischen  den  beiden  Klassen  des  Wohnungsgeldzuschusses,
  der  für  Subaltern=  und  für  Unterbeamte,  noch  eine  Mittelstufe  herstellen
  wolle,  —  womit  also  noch  nicht  einmal  soweit  gegangen  sein  würde,  wie  es
bei  der  Rangerhöhung  zu  Subalternbeamten  geschehen  sein  würde.  Da  wurde  nun
ausgerechnet:  wenn  man  nur  dieser  einen  Verwaltung  diesen  Wunsch  nachgab,  so
kostete  das  für  diese  Verwaltung  über  600  000  Mark  jährlich.  Mit  dieser  Berechnung
begnügte  sich  aber  das  Finanzministerium  nicht,  denn  es  war  vorherzusehen,  daß,
wenn  man  dieser  Verwaltung  die  Konzession  machte,  sie  anderen  nicht  vorenthalten
werden  könnte.  Es  wurden  also  diejenigen  Beamtenklassen  ermittelt,  die  auch  bei
anderen  Verwaltungen  in  diesem  Falle  in  gleicher  Weise  hätten  berücksichtigt  werden
müssen,  und  da  ergab  denn  die  angestellte,  natürlich  nur  überschlägliche  Berechnung
cinen  Mehrbedarf  von  mehreren  Millionen  jährlich  am  Wohnungsgeldzuschuß.  Ich
glaube,  dieses  eine  Beispiel  wird  genügen,  um  zu  zeigen,  welche  großen  Konsequenzen
auf  diesem  Gebiete  kleine  Anfänge  haben  können,  und  ich  glaube,  der  Herr  Vorredner
  wird  sich  nicht  verwundern,  wenn  die  Finanzverwaltung  solchen  Anregungen
gegenüber  außerordentlich  vorsichtig  und  zurückhaltend  ist.

Abgeordneter  Schreiber:  Aus  der  Erwiderung  des  Herrn  Regierungskommissors
konstatire  ich,  daß  der  Herr  Finanzminister  mich  mit  Wohlwollen  angehört  hat;  das