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in Betracht kommen müssen. Sollte es möglich sein, noch mehr für diese Beamten
zu thun, so können Sie versichert sein, wird der Herr Finanzminister gern dazu
bereit sein; aber eine bestimmte Zusage bitte ich in dem wohlwollenden Anhören
noch nicht zu erblicken.
Abgeordneter Hofmann: Meine Herren, nach den Ausführungen der beiden
Herren Vorredner und nach den Erklärungen des Herrn Ministers kann ich im
wesentlichen auf das Wort verzichten. Ich kann mich dem anschließen, was meine
beiden Herren Vorredner angeführt haben; nur einen Wunsch möchte ich noch hinzufügen,
der ein alter Wunsch der Forstbeamten ist, und der meines Erachtens ohne
wesentliche Aufwendungen durchgeführt werden kann: den Wunsch nach einer Rangerhöhung,
daß nämlich auch diese Beamten in die Klasse der Subalternbeamten aufgenommen
werden.
Damit will ich meine Wünsche schließen; ich hoffe aber bestimmt mit den anderen
Parteien, daß die Finanzverwaltung im nächsten Jahre in der Lage sein wird, eine
durchgreifende Revision der Gehaltsverhältnisse eintreten zu lassen.
Regierungskommissar Geheimer Oberfinanzrath Lehnert: Die Andeutung des
Herrn Vorredners, daß man den Förstern — ich nehme an, er meinte diese — eine
Rangerhöhung zu Theil werden lasse, klingt sehr harmlos und der Herr Abgeordnete
nahm an, daß die Ausführung gar keine oder nur geringe finanzielle Bedeutung
haben würde. Das kann ich dem Herrn Abgeordneten nicht zugeben. In zwei
Beziehungen ist diese Annahme nicht zutreffend. Erstens lehrt die Erfahrung, — und
die Finanzverwaltung ist reich an Erfahrungen in dieser Beziehung —: mit Rangerhöhungen
fängt es an, und mit Gehaltserhöhungen hört es auf! (Sehr richtig!)
Zweitens aber erlaube ich mir Folgendes mitzutheilen, was auf die Frage einer
solchen Rangerhöhung Bezug hat. Es giebt gewisse Beamtenkategorien, die nach
ihrer Vorbildung und nach ihrer Beschäftigung eigentlich zwischen den Subalternund
den Unterbeamten stehen und nach den Bestimmungen des Wohnungsgeldzuschußgesetzes
den Wohnungsgeldzuschuß der Unterbeamten beziehen. Da brachte nun
vor einiger Zeit eine Verwaltung, die einen ziemlich großen Theil solcher Beamten
beschäftigt, zur Sprache, ob man nicht zwischen den beiden Klassen des Wohnungsgeldzuschusses,
der für Subaltern= und für Unterbeamte, noch eine Mittelstufe herstellen
wolle, — womit also noch nicht einmal soweit gegangen sein würde, wie es
bei der Rangerhöhung zu Subalternbeamten geschehen sein würde. Da wurde nun
ausgerechnet: wenn man nur dieser einen Verwaltung diesen Wunsch nachgab, so
kostete das für diese Verwaltung über 600 000 Mark jährlich. Mit dieser Berechnung
begnügte sich aber das Finanzministerium nicht, denn es war vorherzusehen, daß,
wenn man dieser Verwaltung die Konzession machte, sie anderen nicht vorenthalten
werden könnte. Es wurden also diejenigen Beamtenklassen ermittelt, die auch bei
anderen Verwaltungen in diesem Falle in gleicher Weise hätten berücksichtigt werden
müssen, und da ergab denn die angestellte, natürlich nur überschlägliche Berechnung
cinen Mehrbedarf von mehreren Millionen jährlich am Wohnungsgeldzuschuß. Ich
glaube, dieses eine Beispiel wird genügen, um zu zeigen, welche großen Konsequenzen
auf diesem Gebiete kleine Anfänge haben können, und ich glaube, der Herr Vorredner
wird sich nicht verwundern, wenn die Finanzverwaltung solchen Anregungen
gegenüber außerordentlich vorsichtig und zurückhaltend ist.
Abgeordneter Schreiber: Aus der Erwiderung des Herrn Regierungskommissors
konstatire ich, daß der Herr Finanzminister mich mit Wohlwollen angehört hat; das