Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

wwecklos verändern, hat man solche nur 
mi kaltem Wasser sogleich zu befeuchten. 
Ist am folgenden DTage die gedupfte 
Sielle nicht trocken, sondern nössend, so 
wird das Befeuchten mit Spleßglanzbutter 
wlederholt; ist sle aber trocken, so bestreicht 
man dieselbe mit einer einfachen Salbe aus 
Her) und Fett zusammengesetzt, wozu die 
meisten sogenannten Karrensalben taugen, 
euch die braune, aus Schiffstheer bestehende, 
wenn nicht viele Klauentheile durch Krank- 
ket und Operation verloren gegangen 
saad; in dlesem Falle muß letztere mit 
etwas Fett vermischt werden. Das Be- 
streichen mit der Solbe wird bis zu gänz- 
licher Hellung fortgesetzt. 
Verband milt Lelnwand vorfichtig ange- 
legt, ersordern nur die der Krone zunächst 
legenden Stellen. 
Stan der Sgleßglanzbutter, die sich im 
Erfolg sehr bewährte, kann man auch ver- 
düane Salpetersäure anwendenz will man 
sich des gleichfalls päufig angewandten, aber 
1fl 
minder schnell und sicher wirkenden Kupfer- 
Vltriol Puloers, oder anderer Kupfer= 
Mischungen bedienen, se sind die damlt be- 
schäftlgten Schäfer auf die für die Ge- 
sundbel#t so nachthelligen Einwirkungen des 
„Kupfers genau aufmerksam zu machen. 
Jedem Schafhelter wird hiemit jur 
Pflicht gemacht, den Ausbruch der Klauen- 
Senche bel selnen Thieren fogleich dem 
ferchmeister anzuzeigen, welcher auf die 
lorgfältige Behandlung der Kranken zu 
wachen, und bei vorkommenden Hinder- 
nissen die amtliche Anzelge zu machen hat, 
damit solche durch Sachkundige bei Zelten 
gehoben werden kbanen. 
Für Schafe, welche mit der Klauen- 
Seuche behaftet sind, am wenigsten für 
solche, welche auf Schafmärkte geführt 
werden sollten, darf kein Ortsvorsteher Ge- 
sundbeits= Urkunden, bel scharfer Abndung, 
ausstellen. 
Stuttgart den 16. Maͤr; 1821. 
Massenboch. 
4. Königl. Semlner= Inspektorat= 
Die Prüfung der in das Haupt-Schullchrer= Semlnar neu auszunehmenden Fünglinge betreffend. 
Die Präfung derjenigen Jünglinge, 
welche in das Konigl. Haupt-Schullebrer= 
Seminarium aufgenommen werden wollen, 
wird Mittwoch den 11. und Donnerstag 
den 213. April d. J. statt finden. Es 
haben daher die jungen Leute an dem ersten 
dieser Tage, Morgens halb 3 Uhr, in dem 
hlesigen Seminar-Gebäude für dlesen Zweck
	        
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