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2. Des Khnigl. katbolischen Kirchenrakbe.
Die Industrie-Schulen, und die Schrift des Sekretärs Schmidlin darüber betreffend.
In dem F. :4 der allgemeinen Schul-
Ordnung vom 10. Sept. 1308 wurde an-
geerdnet, daß überell mit den Elementar-
Schulen eine Arbeitsschule verbunden wer-
den foll, um die Kinder früher an eine
nätzliche Thärigkelt zu gewbönen, und sie
mit allerlel Hülfsmitteln der Industric be-
konnt zu machen.
In der Druckschrift:
„ Ueber bffeutliche Kinder-In-
„dustrie-Anstalten äüberhaupt,
„ und lnSsbesondere in Württem-
„berg, von Johann Gottlieb
„ Schmldlin, Sekretär der Cen-
„ tral-Leitung des Württember-
„ gischen Wohlthéátigkeits-Ver-
„ eins (Stuttgart 1881. Preis 43 kr.
„ bel dem Verfasser)“
tnd die Erfahrungen, welche In den ver-
Schledemen Arbeitsschulen hlerüber bisher ge-
maldt wurden, gesammelt und mli neuen,
fshr zweckmäßigen Vorschlägen verbunden.
Den gemeinschaftlichen Oberämtern und
Schul. Inspektoraten wird deshalb die Aur
schaffung dieser Schrift für dle Lokal-Schul?
Bibliotheken aus den Gemeinde= und Siiß
tungs-Kassen nachdräcklich empfohlen.
Zugleich wird der Auftrag erneuert, in
ihren Amtsbezirken den Industrie· Schulen
und Kinder- Beschaͤftigungs-Anstalten ferner
alle Aufmerksamkelt zu widmen. Die Schul-
Inspektoren haben in ihrem Visltailons=
Bericht jährlich von elnem jeden Orte ihres
Bezirks bestimmt anzugeben, ob eine In-
vustrie= Schule vorhanden sey; womit die
Kinder in derselben beschäftigt werden; ob
alle Schüler, oder nur dle Kinder der Ar-
men daran Theil nehmen; ob der Unterricht
im Winter und Semmer gegeben werde;
wie vlele Stunden täglich oder wochentlich;
wer ihn ertheile, und welche Belehnung
dafär ausgesetzt sen; ob keine arbeilsfäbise
Kinder unbeschäftigt gelassen werden; welche
Geistliche und Orts-Vorsteher sich um die
Einführung ordemtlicher Industrie Schulen,
oder wenigstens um Beschäfiigung der ar-
men Schüler Verdienste erwarben, oder
der ihnen zu Gebot stehenden Mittel unge-
achtet, saumselig bewlesen haben.
Stuttgart den 13. April 1821.
Auf besondern Befehl.
Camerer.