Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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HM. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements des Innern: 
des Ministerium des Innern. 
Allgemeine Bekanntmachung der Termine für die landwirtbschaftlichen Partikular-Fesie. 
Uum,. Bezlehung auf die Bekunntmachung- 
vem . Februar d. J. die landwirthschaft- 
lichen Fesle betreffend; (Staats= und Re- 
glerungs Blatt Nro. 9) wird blemit zur 
western bffenillchen Kenntniß gebracht, daß. 
Ne Austhellung der in jener Bekanntma-= 
chung erwähnten Partikalar= Preise 
zu Roettenburg den 9. Juni d. J.= 
zu Münsingen den 24 — — 
zu Hall den 
zu Besigbeim den 29 — — 
zu Gbppingen den 2o. Aug. — 
. 256. — –– 
zu Blberach den 3. Aug. P. J. 
und 
zu Niedlingen den 27. — — 
statt baben wird. 
Die zur Preis-Bewerbung bestimmten 
Thiere sind daher an dem für jeden Ort 
bezeichneten Tage, Morgens um 20 Uhr, 
an Ort und Stelle zu bringen, und dem 
dortigen Schaugerlchte zur Präfung vorzu- 
fähren. 
Stuttgart den 17. April 1821. 
v. Otto. 
8.) Der Departements des Innern und des Krieges. 
Des Ober.-Rekrutirungsraths. 
Vorladung der abwesenden Militärpflichtigen zur Nachaushebung. 
Dliejenigen Militärpflichilgen, welche bei 
Nr. heurlgen Aushebung nicht erschlenen 
fund, ohne daß für sie eine Befreiung nach- 
Lewlesen worden wäre, stud nach Maßgabe 
ihrer Koos-Nummer zum Contingent oder- 
zu dessen Ergänzung vorläuflg bezeichnet. 
worden. 
Da nun den vorléufig Bezeichneten ge- 
statlet ist, sich wegen ihres. Wegkleibens 
von der Aushebung bei der Rachzushebung. 
zu rechtfertlgen und solchenfalls ihre etwal- 
gen Befrelungsgründe nachträglich ausju- 
führen, so werden dieselben hlemit dffemlich 
aufgerufen, sich zu diesem Ende bei' der 
Nachaushebung, welche den 15. Mai endigt, 
n der betreffenden Krelsstädt eliksinden, 
widrigenfallt gegen ste als - Ungeborfme 
nach Vorschrift des Nekrutlrungs. Gesches 
verfahren werden wird- 
Stunigart den 10. April 231.. 
Kapff.
	        
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