26.2. Beschlußfassung.
Die Beschlüsse sollen nach absoluter Mehrheit gefaßt
werden. Vorgehen:
a) Beschlufßfähigkeit. Der Reichstag ist bei Anwesenheit
von 199 Mitgliedern beschlußfähig.
b) Die Abstimmung erfolgt durch Aufstehen oder Sitzenbleiben.
c) Ist dieses Abstimmungsverfahren nicht eindeutig, so
verlassen die Mitglieder den Saal und kehren durch
zwei gegenüberliegende Türen zurück, wobei sie
gezählt werden („Hammelsprung‘).
d) Auf Antrag von 5o Mitgliedern erfolgt eine namentliche
Abstimmung durch Abstimmkarten.
27. Die Reichsfinanzen.
Wie in jedem geordneten Staate sind auch im Deutschen
Reich die Einnahmen und Ausgaben für jedes Jahr im
voraus zu veranschlagen und auf den Reichshaushalt
zu bringen. Dieser Voranschlag mufs vor Beginn des
Rechnungsjahres auf dem Wege der Gesetzgebung durch
übereinstimmende Beschlüsse des Bundesrates und Reichstages
alljährlich, also auf eine einjährige Dauer festgestellt
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A. Deutsches Staatsrecht.
7
Wie werden
Beschlüsse gefafst?
SF
Wann ist der Reichstag
beschlufsfähig?
5
Wie erfolgt die Abstimmung
im Reichstag?
.
Was ist unter dem
„Hammelsprung“
zu verstehen?
= RV, Art. 69-73 (Nr.
628, Reichs-Gesetzbl.
1871, Nr. 16, S. 63 ff)
-> Reichskontrollgesetz
(Nr. 3739. Reichs-Gesetzbl.
1910, Nr. 16, S. 521 ff)
Die Reichsfinanzen. | Seite 79