Inhaltsverzeichnis : Modernes Lehrbuch für Deutsche Staatskunde.

26.2.  Beschlußfassung.
Die  Beschlüsse  sollen  nach  absoluter  Mehrheit  gefaßt
werden.  Vorgehen:

a)  Beschlufßfähigkeit.  Der  Reichstag  ist  bei  Anwesenheit
von  199  Mitgliedern  beschlußfähig.

b)  Die  Abstimmung  erfolgt  durch  Aufstehen  oder  Sitzenbleiben.


c)  Ist  dieses  Abstimmungsverfahren  nicht  eindeutig,  so
verlassen  die  Mitglieder  den  Saal  und  kehren  durch
zwei  gegenüberliegende  Türen  zurück,  wobei  sie
gezählt  werden  („Hammelsprung‘).

d)  Auf  Antrag  von  5o  Mitgliedern  erfolgt  eine  namentliche
  Abstimmung  durch  Abstimmkarten.

27.  Die  Reichsfinanzen.

Wie  in  jedem  geordneten  Staate  sind  auch  im  Deutschen
Reich  die  Einnahmen  und  Ausgaben  für  jedes  Jahr  im
voraus  zu  veranschlagen  und  auf  den  Reichshaushalt
zu  bringen.  Dieser  Voranschlag  mufs  vor  Beginn  des
Rechnungsjahres  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  durch
übereinstimmende  Beschlüsse  des  Bundesrates  und  Reichstages
  alljährlich,  also  auf  eine  einjährige  Dauer  festgestellt

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A.  Deutsches  Staatsrecht.

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Wie  werden
Beschlüsse  gefafst?

 

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Wann  ist  der  Reichstag
beschlufsfähig?

5

 

 

Wie  erfolgt  die  Abstimmung
im  Reichstag?

.

 

Was  ist  unter  dem
„Hammelsprung“
zu  verstehen?

=  RV,  Art.  69-73  (Nr.
628,  Reichs-Gesetzbl.
1871,  Nr.  16,  S.  63  ff)

->  Reichskontrollgesetz
(Nr.  3739.  Reichs-Gesetzbl.
1910,  Nr.  16,  S.  521  ff)

 

Die  Reichsfinanzen.  |  Seite  79