gerichte Blaubeuren vorgenommenen Un-
tersuchung der Chirurg Schweizer,
ven Herrlingen, wegen grober Verlaͤum-
dung des Wirths Hblz, von Herrlin-
gen, dann wegen Mißhandlung seiner
Familie und Asotie, neben Verfällung
in sämtliche Untersuchungs = Kosten zu
drelmonatlicher Festungs= Arbests-
strafe mit einer seinem schwächlichen
Kbrper angemessenen Beschäftlgung und
nachherlger Einsperung in dem Zwangs=
Arbeltshause zu Ulm bis zu erprohter
Besserung, wenlgstens aber auf die Dauer
von drei Monaken;
5. auf die bel dem Oberamtsgerichte Wald-
see geführte Untersuchung:
a) Ellsabetha Keßler, von OÖsterhofen,
wegen Aussetzung ihres neugeborenem
unehelschen Kindes und wegen Fleisches-
Vergehens zu sechemonatlicher
Zuchthausstrafe in Markgröningen
b) Xaver Zaͤngerle, von Ellwangen,
Oberamis Leutkirch, Vater des ausge-
setzten Kindes, wegen gleichen Vergehens,
zu sechsmonatlicher, seiner kbrper-
tichen Beschaffenhelt angemessenen Fe-
stungs- Arbeltsstrafe;
zugleich wurde gegen belde Inquislten
wegen der Kosten dos Ingemessene ver-
fuͤgt.
An demselben Tatge wurde:
4. gegen Joseph Abt, von Muͤhlhausen,
welcher bei dem Oberamtsgerichie Ehin-
gen in Untersuchung war, wegen wie-
derholten Diebstahls, neben Zuscheidung
sämnlicher Untersuchungs -Kosten, elne
vriermonatliche Zuchthausstrafe In
Markgriningen mit elner seiner körper-
ichen Beschaffenhelt angemessenen Be-
schäftigung erkonnt, und
5. auf die von dem Oberamtsgerichte Bi-
berach gefährte Umersuchung gegen An-
ton Rapp, von Mettenberg, wegen mit
chätlicher Mißhandlung verbundener Wi,
bersetzlichkelt gegen den ihn arretlrenden
Gensd'armes, sodann wegen wlederholten
ungüchilgen Lebens und Vagirens, neben
Verfällung in sämtliche Kosten, oler-
monatliche Festungs= Arbeitsstrafe und
nachherige Elnsperrung in dem Zwangs=
Arbeltshause zu Ulm ble zu erprobter
Besserung, wenigstens aber auf die Dauer
von zwei Monaten ausgesprochen.
Am 13. März wurden verur:-
tbellt:
6. der bel dem Oberamtsgerichte Saulgas
in Untersuchung gekommene Martia
Seofrled, von Blochingen, wegen meh-
rerer Betrügerelen und Conkublnats: