Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nro. 30. 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
Samstag den 26. Mai 1821. 
  
1. Unmittelbare Koͤnigliche Dekrete. 
Kelne. 
II. Verfügungen der Departemente. 
Des Justi3-Departements. 
Die in dem Monat April 183 von den Gerichtshöfen des Konigreichs ausgesprochenen Erkenatnisse 
betreffend. 
In dem verflessenen Menat Aprik sind von fämtlichen Gerlchtshbfen des Ki- 
algresche nachstehende Erkenntulsse ausgesprochen worden, webel im Allgemelnen bemerkt 
wird, daß nur solchs Uribelle der Criminal-Gerichts= Stellen in das Staats= und 
Regierungs Blatr oufgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatllche 
Kreibelre- Serefe erkannt, oder die Dienst. Emfernung elines Staats oder Commun= 
Dieners verfügt wird. 
A) Obertribunal. 
7. Criminal = Senat 
Den :-4. Aprll'wurde: Oberndorf, das von dem Crimlnal, Senate 
1. In der Rekurssache des Serlbenten des Gerlcheshofs in Täblugen unter dem 
Lanberes; zu. Alpirsbach, Oberamts 14. Febr. v. J. g###ällte (im Staats=
	        
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