Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

und Regierungs--Blatt von 1820. Nra. 
16. S. 164 enthaltene) Erkenntniß ab- 
geaͤndert, Rekurtent in Hinsicht eines 
Betrugs durch falsche Verrechnung von 
35 Louisd#or von der Instanz entbun- 
den, hingegen theils eines Bestechungs- 
Versuchs, tbeils der falschen und thell- 
weise betrüglichen Verrechnung eines 
Gold-Aufwechsels von *5 fl., deren 
er für überwlesen angenoinchen worden, 
so wie einer weltern'’ Unredlichkeit#gegen 
selnen Gesellschafter während der Unter- 
bondlungen über den Gesellschafts-Wer- 
trag für schuldig erkannt, und deswegen 
sowohl. als. wegen Hrundlosen. Injuelbsen. 
Vorbringens gegen verschledene Iffentli- 
che Beamte, unter Beräcksichtigung ei- 
nerseits der von ihm schon früher wegen 
Becrugs erstondenen Strofe, anderer- 
seits des während der neuen Unterfu- 
schung schon erlictenen Ae#este noch zu 
sechsmoönatlich#l Festungsstvefe, Unfi- 
164 
1 
hlekeits Etrlärung zu Beklelbang: eines. 
bfenellchen Amis, und Ersätz der sämt- 
lichen Kosten beider Instanzen verur- 
tbeilt. 
Den zu. April wurde: 
2. in der Rekurssache des Maurers Jakob 
Eppinber, von Oetlingen, Oberamts 
Kirchheim , das gegen ihn wegen chaͤtli- 
chei Mhandlung selnes Vaters- von 
dem Criminal= Senate des Gerichtshefs 
in Ulm unter dem 39. Jan. d. J. #e#-# 
fällte (im Staats = und Reglerungs- 
Blatte Nro. 11. S. 113 vorkommende) 
Erkenn#niß abgeändert, und Rekuxrent, 
neben Verfällung in die Kosten zweller 
Instanz, zu einer zehenmonatlichen 
Festungsstrafe verurtheilt 
5. un der Rekurssache des Johannes Rau, 
von Ulm, das gegen ihn wegen wieder- 
holter Beträgerelen, gefährlicher Dre- 
hungen, Angabe elnes falschen Nament, 
frecher Lügen vor öffentlichen Behbrden 
und Vagirens von dem Criminal= Se- 
„Jate des Gerichtshofs in Ulm unter 
dem 9. Sept. 130 gefällte (in das 
Staats= und Reglerungs-Blatt Rro. 
é5.. S. 5)y3 elngeräckte) Erkenntniß le- 
diglich bestätlgt, und Rekurrent in die 
Kosten zweitet Instonz verurthellt; hin- 
gegen 
4. in der weiteren Rerurssache des vorge- 
nannten Nau, von Ulm, das gegen ihn 
unter dem 23: Jan. d. J. gefaͤllte Er- 
kenntniß (Staats · und Reglerungs· Blatt 
Qro. 11. S. 08) dahln abgeändert, 
daß der Angeschuldlate wegen geweltso- 
mer Wldersezlichkeit gegen die Obrig= 
ket, Geneslästerung, Drohungen, Inju- 
rien und hüchst frechen Benehmens wöb- 
rend der Untersüchöng, als derselben
	        
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