Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

und Eintraͤge, sodann wegen mehrerer 
Beelnträchtigungen der Gemelndekasse 
und verschiedener Dienst.-Vergehen, 
veben Entsetzung von seinen Aemtern 
m sechsöchiger Festungs-Arbelts- 
strafe; 
d) der suspendlete vormallge Richter und 
nunmehriger Gemeindepfleger Johannes 
Haller daselbst wegen Mütbewilligung 
von Neben-Rechnungen, Theilnahme 
on unerlaubten Sbbrungen und ande- 
rer Dienst= Vergehen, neben Entse- 
bung vom Amte zu zwblftäglger Ge- 
fängnißstrase; 
Wa) der resignirte Bürgermelster Friedrich 
Glunz wegen geführter Neben-Rech- 
nungen und Verwendung des (einer 
Verwaltung anvertrauten Commun= 
Vermdgens zu unpassirlichen Ausgaben, 
erschwert durch falsche Rechnungs-Ein- 
träge und den Gebrauch falscher Rech- 
mungsbelege zu deren Bedeckung, so 
wie wetzen anderer Dlenstvergeben, ne= 
ben Unfähigkeits-Erklárung zu je- 
dem Hientlichen Amte zu fünfwöchi- 
ger Festungsstrafe mit angemessener Be- 
schäftigung verurthellt, auch wegen des 
Sch-den= und Kosten= Ersützes das 
Angemessene verfügt. 
Am 16. April ist: 
I. War der wider den Pfarrer M. Harp, 
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precht in Kusterdingen, Oberamts Tü- 
bingen', vorliegende Verdacht verübter 
oder doch versuchter Ebebruchs Vergehen 
als unerwlesen, Iin einem Fall auch als ver- 
jährt für beruhend erkannt, dagegen dersel- 
be wegen Bestechung, so wle wegen eines 
geringern Dlenstoergepens neben Cassa- 
tion von der bis jetze bekleldeten Stelle 
eines Orts-Gelstlichen und Unfäzlgkelts- 
Erklárung für fernere Bekleldung elnes 
bffentiichen Amtes, zu elner vleroh- 
chigen Festungestrase mit angemessenen 
Beschäftigung, auch zum Ersatz sämt. 
licher Umersuchungs= Kosten verurtbellt 
worden. 
Am 17. April wurden verur- 
theilt: 
6. der zu Tuͤbingen in Untersuchung ge. 
kommene Gabriel Leuzing, von Tiger- 
feld, Oberamts Münsingen, wegen Iin 
Genossenschaft mit geföährlichen Gannern 
verübten großen und durch Einlruch qua- 
lificeirten Dlebstahls neben der Verbind-= 
lichkeit zu Erstattung selner Arrests= 
Azungs= und elnes angemessenen Theils 
an den Untersuchungs-Kosien zu einer 
zwanzigmonatlichen Zuchthausstrafe 
mit derbem Willkemm; 
). dle zu Täbingen In Untersuchung gekom- 
mene Katharine Einzig, von Schwall-= 
dorf, Oberamts Rottenburg, wegen ehe-
	        
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