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wecherischen Contubinats, Vatitens und
Bettelns, neben der-Verbindlichkelt zum
Ersate ihrer Arrest-Kosten, unter Aus-
setzung des. Erkennpnisses über die Unter-
suchungs-Kosten zu oler und elnhalb-
monatlicher Zuchthausstrafe, nach de-
ten Erstehung sie unter polizelliche Auf-
sicht zu stellen;
## Gottleb Hartlieb, von Bal#holz,
Oberamts Närtingen, wegen dritten Dleb-
stahls und Obst-Entwendung, so wie we-
gen Jagd. Excesses und unerlaubten Be-
sides eines Schleßgewehrs, neben der
Confe#cation des letztern, zu einer ein-
jährigen uchthausstrafe und zu nach-
hrriger wenigstevs se chsmonatlichee
Einspevrung in ein Zwangs--Arbeltshaus,
auch zum Ersatze selmer Haft= und sämt-
licher Uotersochungs Kosten-
Am. 86. April ist:
Mlchael! Finkbelner, von Bslers-
bronn, Oberamts Freudenstadt, und Ja-
kobina Mast von da: wegen incestuosen
Ehebr uchs jedes, neben; der Verbind-
lichreit zu Erstartung der hälfülgen Un-
tersuchungs-Kosten, mit siebenmonat-
licher Zuchthausstrafe belett;
10.. Matthäus Sch# h, von Goͤnningen;
Oberamts Tuͤbingen, wegen Fund-Dieb-
stahls und abermaligen Vaglrens, in Be-
grachtung, daß, derselbe wegen Diestahls.
amd Vaglrene schon wlederholt bestraft
worden, neben der Verbludlichkelt zum
Ersatz selner Arrest= so wie der Unter-
suchungs-Kosten zu viermdnatlicher.
Zuchthausstrafe und nachheriger wenig-
stens zweimonatlicher Elnusperrung:
in eln Zwangs-Arbeltshaus verurtbeilt
und zugleich verfägt worden, daß er nach
seiner Entlassung unter genaue ortspoll-
zelliche Aufstcht gestellt werden solle.
Am 30. Aprik wurde::
14. Jobann Mariin Rledmüller vom
Thailsingen, Oberamts Herrenberg, we-
gen Unbotmägigkeln, tbstlicher Wider
setzlichkeit gegen einen Gensdarmes bel-
selner Arretirung, sodann wegen mehr-
fach erschwerter-Schlaghändel, neben der-
Verlündlichkeit zu Erstattung selner Ar-
rest und der Hälftigen Untersuchungs-
Kosten mit vler = und einhalbmo-
natlicher, Festungs = Arbeitsstrafe be:
legt;
18. der zu Calw in Untersuchung gekom-
mene Jakob Baumann, von Iselshau-
sen, Oberamts Nagold, wegen wider-
polter Dlebstähle auch Angabe elnes fal-
schen Ramens und falscher persbullcher.
Verhälenisse, neben der Werbindllchkelt,
zum Ersatz des verurfachten Schadens,
so weit solcher nicht berelts statt gefun-
den hat, se wie zu. Erstattung selner-