beltshause, so wie zu Bezahlung sämtli-
cher Untersuchungs-Kosten verurtheilt.
Am 236. April wurdet
5. Jobann Peter Daold Selbetß, Bür-
ger und Salssleder zu Hall, wegen tbär-
lcher Wirersetzilchkelt gegen einen Po-
Uzeidiener, welche als ein wilederholtes
Vergehen dleser Art erscheint, neben
Bezohlung seiner Arrest= Ajungs= und
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, jzu
fünfmonatllcher Festungsstrafe ver-
uxtheilt.
Unterm 33. Aprll wur de:
16. in der vor dem Oberamtsgerichte Ell-
wangen verhandelten Untersuchungssache
gegen Rosine Birk, von Michelbach
an der Lücke, Oberamts Gerabronn, die
Agngeschuldigte wegen zwar einfachen und
zum größten Thell restiluirten, aber gro-
ben und vierten Diebstahls, zu acht-
monatlicher Zuchthausastrafe in Lud—
wigsburg und nachheriger viermonat-
licher Unterbringung in das Zwangs
Arbeltshaus in Ellwangen, wle auch
jum Ersatz ihrer Arrest= Ajungs, und
Umersuchungs-Kesten, so wie des Scho-
dens, in so weit er noch nicht vergület
worden, verurthellt.
An demselben Tage ift:
Leonhard Bach, von Waldmannshe,
fen, welcher bel dem Oberamtsgerschte
Mergenhelm in Untersuchung stand,
wegen eines kleinen ausgezeichneten, und
mit einem Einbruchs-Versuch verbunde,
nen dritten Diebstahls, neben dem Scha-
dens- und Kosten-Ersatz zu achtme-
natlicher Festungs-Arbeltsstrase und
nachheriger oiermonatlscher Rerclu-
sion in dem Zwunge-Arbeitshause’in Ell-
wangen, verurtheilt worden.
1.
Erkenntnisse in Revisions-Fällen.
12. In der vor dem Oberamtsgerischte Ell-
wangen verhandelten Untersuchungssache
zegen den lerigen Maurers-Gesellen ko-
renz Sing, ven Forstweiler, Oberamts
Ellwangen, wurde erkannt: daß der An-
geschuldlgte wegen des am 4. Jullus
1619 an dem Zlmmergesellen Andreas
Spegel, von Thannhausen, Oberamts
Ellwangen, veräbten vorsätzlichen Tedt-
zu welchem Berbrechen nech
vlele großen Theils beweffnete, qualift
ELIIIIIIIIII
wle mebrere andere geringere Vergehen
hinzukommen, mit dem Schwerdt
vom Leben zum Tede zu bringen,
und der Crsah des durch ihn Pestlfteten
Schadens, so ale selner Arrest= Ajungs-
und Vertheidlgungs-Kosten, Ingleichen
schlags,