Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

beltshause, so wie zu Bezahlung sämtli- 
cher Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
Am 236. April wurdet 
5. Jobann Peter Daold Selbetß, Bür- 
ger und Salssleder zu Hall, wegen tbär- 
lcher Wirersetzilchkelt gegen einen Po- 
Uzeidiener, welche als ein wilederholtes 
Vergehen dleser Art erscheint, neben 
Bezohlung seiner Arrest= Ajungs= und 
sämtlicher Untersuchungs-Kosten, jzu 
fünfmonatllcher Festungsstrafe ver- 
uxtheilt. 
Unterm 33. Aprll wur de: 
16. in der vor dem Oberamtsgerichte Ell- 
wangen verhandelten Untersuchungssache 
gegen Rosine Birk, von Michelbach 
an der Lücke, Oberamts Gerabronn, die 
Agngeschuldigte wegen zwar einfachen und 
zum größten Thell restiluirten, aber gro- 
ben und vierten Diebstahls, zu acht- 
monatlicher Zuchthausastrafe in Lud— 
wigsburg und nachheriger viermonat- 
licher Unterbringung in das Zwangs 
Arbeltshaus in Ellwangen, wle auch 
jum Ersatz ihrer Arrest= Ajungs, und 
Umersuchungs-Kesten, so wie des Scho- 
dens, in so weit er noch nicht vergület 
worden, verurthellt. 
An demselben Tage ift: 
Leonhard Bach, von Waldmannshe, 
fen, welcher bel dem Oberamtsgerschte 
Mergenhelm in Untersuchung stand, 
wegen eines kleinen ausgezeichneten, und 
mit einem Einbruchs-Versuch verbunde, 
nen dritten Diebstahls, neben dem Scha- 
dens- und Kosten-Ersatz zu achtme- 
natlicher Festungs-Arbeltsstrase und 
nachheriger oiermonatlscher Rerclu- 
sion in dem Zwunge-Arbeitshause’in Ell- 
wangen, verurtheilt worden. 
1. 
Erkenntnisse in Revisions-Fällen. 
12. In der vor dem Oberamtsgerischte Ell- 
wangen verhandelten Untersuchungssache 
zegen den lerigen Maurers-Gesellen ko- 
renz Sing, ven Forstweiler, Oberamts 
Ellwangen, wurde erkannt: daß der An- 
geschuldlgte wegen des am 4. Jullus 
1619 an dem Zlmmergesellen Andreas 
Spegel, von Thannhausen, Oberamts 
Ellwangen, veräbten vorsätzlichen Tedt- 
zu welchem Berbrechen nech 
vlele großen Theils beweffnete, qualift 
ELIIIIIIIIII 
wle mebrere andere geringere Vergehen 
hinzukommen, mit dem Schwerdt 
vom Leben zum Tede zu bringen, 
und der Crsah des durch ihn Pestlfteten 
Schadens, so ale selner Arrest= Ajungs- 
und Vertheidlgungs-Kosten, Ingleichen 
schlags,
	        
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