Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

(olster Diebstohls-Thellaahme und Be- 
gänstigung, auch wegen Annahme ge- 
tblener Effekten unter verdächtigen Um- 
Känden, endlich wegen wiederholten un- 
schugen Lebens und Landstrelcherel in 
Gesellschaft von berüchtigten. Jaunern, ut- 
ter Elnrechnung elnes theils des erstan- 
denen Arrests, zu achtzebnmonatlhi— 
cher Zuchthausstrafe zu Ludwigsburg, 
und nachheriger dreimonatllcher 
Einsperrung in dem Zwangs- Arbelts- 
hause zu Ulm; 
b) Elisabethe Hartmann, von Ga- 
merswang, Oberamts Ehingen, wegen 
Mltwissenschaft und nachgefolgter Dhell- 
nahme bel einem:, unter erschwerenden 
Umständen und komplottmäßig verübten 
Diebstahl, sodann wegen zum zwelten 
mal wiederholten Conkublnats und Land= 
streicherei, über den erstandenen Arrest, 
noch zu zwei und einhalbmonat- 
licher Juchthausstrafe zu Markgrinin- 
tgen, und nachberiger dreimonatli- 
cher Einsperrung in dem Zwangs= Ar- 
beltehause zu Ulm; 
) Tloil 
Am 6. April, 
1. in der Atlonssache von dem Oberamits# 
gerlchie Soulgau zolschen. Danlel. Mül- 
ler, von Wuemberg, Kläger, Anien, 
luglch wurde binsich'llch des Schädener 
Ersatzes gegen diese belden Ingaisiten 
das Angemessene vorfügt, der KHosten- 
vunkt aber noch ausgesetzt; 
14. die bel dem Oberamtsgerichte Saul- 
HLau in Untersuchung gekommene Marle 
Magdalene Vollmen, von Rled, wegen 
zum drittenmol wiederholter Landstrel- 
cherei und Bettelns, so wie wegen Un- 
zuche = Vergehens, neben Juscheldung 
sämtlicher Untersuchungs Kosten, zur 
Einsperrung in dem Zwangs= Arbeits- 
Fause zu Ulm bis zu erprobter Bese- 
#ungu„ jedoch wenigstens auf die Dauer 
von sechs Monaten; 
15. die bel dem Oberamtsgerichte Um in 
Umtersuchung gekommene Marle Kra- 
mer, von. Allelsingen, wegen kleinen, 
eber in Genossenschaft verübten Blenen- 
Diebstahls, klelnen Funddlebstahle und 
dritten Scortatlons = Vergehens, auch 
wegen eaͤgen vor Gericht, unter Aus- 
setzung des Kestenpunkts, zu diermo- 
natlicher Juchthausstrafe zu Mark, 
gerdningen. 
Sen 
und Johann Keßler, von Mengen, 
Bekl., Aten, die Erfällung eines Kon- 
trakts betrefend, die Berufung wegen 
.Versumnustes der gefezlichen Rothfrist
	        
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