Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

nerksamkelt der Aerzte, da dasselbe, wenn 
ues glesch als ein in allen Flllen untrüg- 
Üches Specisikum sich alcht bewährt hat, 
vornämlich dadurch sich auszeichnet, daß 
es nicht nur von schneller und sehr bedeu- 
tender Wlrksamkelt, für die Pattenten in 
Bezlehung ouf die Beschwerden, die es 
durch Geschmack und dlätetisches Verhal- 
ten verursacht, nicht besonders lästlg, wohl- 
kell and äberall leicht und ächt zu haben, 
sondern auch An seinen Mebenwirkungen aus 
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dle Gesundbeit der Kranken gefabrloser, 
als dle meisten der sonst angerühmten Mit- 
tel ist. 
Es besteht nun das bier angekuͤndlgte 
Mlttel, und das Verfahren bel dessen An- 
wendung, in folgendem: 
I. Von der münnlichen Farrenkrautwurt 
b#el, (Rad. fllicis maris) welche same 
den Blattansen im Frühjahre ge- 
sommelr, klein geschnltten, und vor- 
sichilg gerrocknet wird, aber nicht über 
ein Jahr lang aufbewahrt seyn darf, 
werden 2 Loth mit 3 Schoppen Was- 
ser in elnem bedeckten Topfe elne 
Stunde lang gekocht. Dem beißen 
Absude wird ein Quint zerschnittene, 
uht alte Kellerhals-- (Seldelbast-) 
Rinde (Corter mererei ) zugeseszt, 
II. 
und nach etwa 10—12 Minuten wird 
die Fluͤssigkelt durch ein Tuch geselht, 
worauf derselben : Leih (füär stärkere 
Personen 3 Qulnt) feln gepuloerte 
Farrenkrautwurzel zugemischt wlrd. 
Dleser ganze Absud wird, nachdem 
der Kranke Abends jzuvor blos elne 
sehr fette Wassersuppe genossen hat, 
Mergens nüchtern, wo möglich auf 
einmcl, oder wenn dses ulcht gut 
Lehr, auf zwel, Pöchstens dreimsl in 
Zolschenzeiten von elner Stunde genem- 
men, worauf sich der Kramke starke 
Bewegung in feeler Luft machen 
muß. 
Wenn nach 3—4 Stunden dasß Auf- 
lioßen und die unangenehmen Empfin- 
dungen, welche das Mittel im Magen 
erregt, aufgehhrt haben, so nimmt der 
Kranke rin Pulver aus 20 gr. Calomel! 
und 20 gr. felsch bereitetem Eisen- 
Bltriol (bel Kindern und Schwachen 
von jerem nur 4 gr.). Sollte dieses 
blnweggebrochen werden, so ist die 
Gebe zu wiederhelen. Bis zum Ab- 
tange des Wurme, welcher gewbbullch 
noch am Abend desselben Dags erfolgt, 
darf kelne Speise genessen werden. 
Geht der Wurm nicht an demselben 
Tage ab., so wird Abends wiederum
	        
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