Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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gen, welche ihre Absicht, von dleser Befug- 
niß Gebrauch zu moachen, erklären, dieselben 
Taggelder und Relse-Kostent anzusprechen, 
welche hiernach für die Mitglieder der 
Kammer der Abgeordneten festgesetzt sind. 
Die Taggelber aller Mitglieder der 
Kammer der Abgeordneten werden auf Fänf 
Gulden und dreißig Kreuzer festgesetzt. Die 
Denfelben gebührende Entschi#gons für 
Relse= Kosten beträgt Eluen Gulden auf 
jede Poststunde der Entfernung ihres Wohn= 
orts von Stuttgart. 
mit Fünf Gulden dreißlg Kreuzer anzu- 
Hrechen. 
Während der Benrlaubung elnes Mir- 
glieds hrt die Berechtlgung zum Bezug 
von Taggeldera auf; auch sindet bei Relsen, 
welche im Urlaub unternommen werden, 
kelne Kosten = Vergüätung statt. 
Die Präsldenten belder Kämmern erhal- 
ten als Mitglieder des Ausschusses Ent- 
schäbigungs= „. Gehalte, die Ihnen auch wäh- 
rend der Dauer der Stände= Versammlung 
sortgerelcht werden. 
J. 4. 
Smiscilen der Ausschuß-Mittglieder. 
Die Enrschsdiguns des Prästdenten der 
ersten Kammer wird mie Inbegriff ver 
Wohnung jöbrlich auf Slebentausend Fänf 
Hundert Galden, die des Präsldenten der 
Außerdem haben si sie 
je für zehn Poststunden elne Tagegebühr 
zwelten Kammer glelchfolls elnschläßls der 
Wohbnung jährlich auf Fünf Tausend Gul- 
den bestimmt. 
Eben so erbalten die Abrigen oler Mit- 
glleder des Ausschussed, -elche nach dem 
s. 2go. der Verfassungs Uek#unde in Stutt -· 
gart anwesend seon müssen, eine Entschl- 
igung von; -Eiseanse Acht ** 
den. 1% 
Wöährend der Dauer eines emmenn 
vie# lehtge nannten ** Mitalledern 
auf, und diese treten dagegen fuͤr die ge- 
nannte Zeit in den Bejug der oben set- 
gesetzten Tasgeldet ein. 
· I. 
Brsoldungen der sanmischen Beamtek. 
Die Jahres= Besoldunsen der staͤndischen 
Beamten werden auf folgende Art regulirt: 
1) Fuͤr den Kassler der Schulden- Til- 
tungs-Kasse auf Eintausend Achthun- 
abert Gyldent [emfelben sind hlerneben 
zu Deckung etwalgen Kassen Abganzs 
dem Jehre n#ch Zwelhumeri Gulbea 
bewlllige; 
· für den Archlaa auf —. 
Sechsßundert Gulden; · 
stürdencdntmlevcder Schacht-Ell- 
sungs Kasse auf Eiatausend Vlerbun- 
deri Galden 
4) für die zwei Reglstraroven der erften
	        
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