Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

. 7. 
Vorübergebende Anorbnungen. 
1) Der gegenwärtige Schüldemn Zahlangs- 
Kassier und die von belden Kammerm 
erstmals gewählten Registratoren tretem 
von jetzt an in den höchsten Betrag des 
fuͤr fie bestimmten Gehalts, beziehungs- 
welse von Zwel Tausend und von Vler- 
zehn Hundert Gulden. 
Elne weltere Vermehrung desselben 
finder für ihre Personen nicht statt. 
2) Den bei der Schulden-Zahlungs-Kasse 
gegenwärtig angestellten. Buchhaltern 
blelbt der Räcktritt in den Kbniglichen 
Dienst in so lange vorbebalten, bäs über 
die zu Besorgung der Geschäfte ubthige 
Zahl derselben, endliche Ueberelnkunft 
getroffen seyn wird. 
Bis zu diesem Zeltpunkte hin bezlehen 
sie die ihnen srither ausgesetzten Ge- 
balte, mit Ausnahme des zweiten Buch- 
vbalters, dem vom i. Jull 182: an, 
eine Zulage von Zwei Hundert Gulden 
derwilligt wird. 
35) Sorlange die Stelle des stäwischen 
Archloars unbesetzt bleibt, können dessen 
Geschäfte von den Ständen elnem oder 
mehreren: ihrer Beamten übertragen 
werden, welchen daflr elne Gesammt- 
Entschädigung von Drei Hundert Gul- 
den ausgesetzt wird. 
Unsee Flnatg= Ministerlum ist m 
Vollziehung dleses Gesetzes beouftragt. 
Gegeben Stnetgart den 2o. Jund #####- 
Wilhem. 
Der provisorische Chef 
des Finanz-Departements: 
ov. Weckherlin, 
Auf Befebl deg Kobnlgea 
Der Staats-Sckretke 
Vellsssel. 
b) Gesetz, die Einberufung der abwesenden Mitglieder des Kändischen Ausschusses betreffend. 
Wilhelm,, 
von Gottss Gnaden Koͤnig von Wuͤrttembers. 
Erwägung, väß der h. 290. der 
8 Urkunde ziat im.4 Allzemeinen 
festseht, doß die abwesenden Mitglieder deW 
Stände - Ausschusses von ven · anwesenden 
Mitolledern deselben so oft nbexusen e- 
den sollen, als es#die Umsstände erfordern, 
Kßtere aber nichn näher beprichn find, be 
vetordnen und verfuͤgen Wlr n getsches
	        
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