Contents : Briefe und Akten zur Geschichte des Dreissigjährigen Krieges. Neunter Band. (9)

12  1611  5.

Januar  5.  ]ichen  Ansehens  und  die  mir  von  E.  kfl.  Gn.  wegen  des  Kaisers  erwiesene
ausserordentliche  Ehre  sehr  gerähmt.  Der  Kaiser  hat  es  „mit  lachendem
mund  und  sonderbahrem  contento“  angehört  und  mich  seiner  besonderen
Zuneigung  gegen  E.  kfl.  Gn.  versichert,  auch  baldigen  Bescheid  versprochen.
  Er  hat  auch  gleich,  nachdem  ich  abgetreten  war,  das  Schreiben
dem  Barvitins  zugestellt  und  befoblen,  es  sofort  mit  Zuziehung  des
Grafen  Sulz  im  geheimen  Rathe  zu  erwägen.  „Sulz  könte  bei  der
höchsten  wahrheit  eifriger  und  begüriger  nit  sein,  E.  kfl.  Gn.  intento
zu  befürdern,  dan  er  ist,‘  wie  E.  kfl.  Gn.  Abgesandte,  wenn  sie
hierher  kommen,  selbst  finden  werden.  Der  Kaiser  ist  also  „nunmehr
optime  disponirt,  wan  nur  andere  böse  und  zum  theil  verfürete  leut
nit  widerumben  neue  fünd  erdenken,  I.  M.'  zu  divertieren‘‘,  wie  E.
kfl.  Gn.  von  Gerstenberg  ausführlicher  hören  werden.

Da  ich  höre,  dass  des  Königs  von  Ungarn  Agent  Rebmann  zu
E.  kfl.  Gn.  reisen  wird,  ohne  Zweifel  um  Sie  mit  vielen  Lamentationen
über  den  jüngsten  Durchzug  des  passauer  Volkesin  Oesterreich
dem  Kaiser  zu  entfremden,  so  berichte  ich  E.  kfl.  Gn.,  dass  der
Kaiser  an  dem  Verzug  der  Ausbezahlung  des  Volkes  keine  Schuld
trägt,  weil  die,  die  das  Geld  erlegen  sollten,  die  Frist  nicht  einhielten;
  dazu  hat  nicht  der  Kaiser  sondern  Braunschweig  durch
eine  Ordonnanz  vom  9.  December  erlaubt,  dass,  wenn  die  Bezahlung
oder  Anweisung  eines  neuen  Quartiers  nicht  binnen  acht  Tagen  erfolge,
das  Volk  hinziehen  möge,  wo  es  dem  Kaiser  am  gelegensten  sei,
Weshalb  sich  nun  der  Kaiser  entschlossen  hat,  das  Volk  in  Tirol
einzulagern  und  durch  Oesterreich  ziehen  zu  lassen,  zeigt  das  beiliegende
  Schreiben,?  welches  an  Matthias  abgehen  sollte,  doch  .dadurch
  zurückgehalten  wurde,  dass  inzwischen  das  trotzige  Schreiben

wähnten  identisch  zu  sein.  In  Drs.,  1.  8807,  20.  jülicher  Sachen,  f.  216
liegt  die  Konzeptkopie  eines  Schreibens  des  sächsischen  Gesamthauses
  an  den  Kaiser  vom  19./29.  Dezember  vor,  worin  jenes  den
Kaiser  zur  Aufnahme  des  Prozesses  und  zur  Achtserklärung  gegen
die  possidierenden  Fürsten  aneifort  und  dem  Kaiser  die  Verwendung
des  passauer  und  elsässer  Volks  empfiehlt,  das  aber  vorher  zu  befriedigen
  wäre;  das  Haus  Sachsen  wolle  vom  Tag  der  Veröffentlichung
  des  für  Sachsens  Ansprüche  günstigen  kaiserlichen  Urteils
von  jenem  Volk  zwei  Regimenter  und  1000  Pferde  unterhalten.  (Vg'.
auch  den  Bescheid  des  Kurfürsten  von  Sachsen  und  seines  Bruders
Hans  Georg  an  Erzherzog  Leopold  vom  5.  Dezember  in  Wmz.,  Religionsakten,
  Bd.  11,  no.  118;  Kopie.

ı  Kopie  davon  in  Drs.,  1.  9166,  I.  Buch  passauer  Kriegsvolks,
f.  22.  In  dem  braunschweigschen  „Gründlichen  und  Wahrhaftigen
Bericht“,  wo  8.167  diese  Ordonnanz  abgedruckt  ist,  ist  nur  von  sechs
Tagen  die  Rede.

?  Vom  1.  Januar  1611  und  gleichen  Wortlauts  mit  dem  Schreiben
an  die  Erzherzoge  Maximilian  und  Ferdinand  (vgl.  S.3,  Anm.):  Das  zur
Erhaltung  von  Frieden  und  Ruhe  im  Reich  geworbene  Kriegsvolk  hat
zwar  die  Widerwärtigen  von  ihren  bösen  Anschlägen  abgeschreckt,
aber  mit  so  grossen  Unkosten,  dass  zu  seiner  Abdankung  die  kaiserlioben
  Mittel  nicht  reichen.  Da  das  Volk  in  den  gänzlich  erschöpften