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Januar 5. ]ichen Ansehens und die mir von E. kfl. Gn. wegen des Kaisers erwiesene
ausserordentliche Ehre sehr gerähmt. Der Kaiser hat es „mit lachendem
mund und sonderbahrem contento“ angehört und mich seiner besonderen
Zuneigung gegen E. kfl. Gn. versichert, auch baldigen Bescheid versprochen.
Er hat auch gleich, nachdem ich abgetreten war, das Schreiben
dem Barvitins zugestellt und befoblen, es sofort mit Zuziehung des
Grafen Sulz im geheimen Rathe zu erwägen. „Sulz könte bei der
höchsten wahrheit eifriger und begüriger nit sein, E. kfl. Gn. intento
zu befürdern, dan er ist,‘ wie E. kfl. Gn. Abgesandte, wenn sie
hierher kommen, selbst finden werden. Der Kaiser ist also „nunmehr
optime disponirt, wan nur andere böse und zum theil verfürete leut
nit widerumben neue fünd erdenken, I. M.' zu divertieren‘‘, wie E.
kfl. Gn. von Gerstenberg ausführlicher hören werden.
Da ich höre, dass des Königs von Ungarn Agent Rebmann zu
E. kfl. Gn. reisen wird, ohne Zweifel um Sie mit vielen Lamentationen
über den jüngsten Durchzug des passauer Volkesin Oesterreich
dem Kaiser zu entfremden, so berichte ich E. kfl. Gn., dass der
Kaiser an dem Verzug der Ausbezahlung des Volkes keine Schuld
trägt, weil die, die das Geld erlegen sollten, die Frist nicht einhielten;
dazu hat nicht der Kaiser sondern Braunschweig durch
eine Ordonnanz vom 9. December erlaubt, dass, wenn die Bezahlung
oder Anweisung eines neuen Quartiers nicht binnen acht Tagen erfolge,
das Volk hinziehen möge, wo es dem Kaiser am gelegensten sei,
Weshalb sich nun der Kaiser entschlossen hat, das Volk in Tirol
einzulagern und durch Oesterreich ziehen zu lassen, zeigt das beiliegende
Schreiben,? welches an Matthias abgehen sollte, doch .dadurch
zurückgehalten wurde, dass inzwischen das trotzige Schreiben
wähnten identisch zu sein. In Drs., 1. 8807, 20. jülicher Sachen, f. 216
liegt die Konzeptkopie eines Schreibens des sächsischen Gesamthauses
an den Kaiser vom 19./29. Dezember vor, worin jenes den
Kaiser zur Aufnahme des Prozesses und zur Achtserklärung gegen
die possidierenden Fürsten aneifort und dem Kaiser die Verwendung
des passauer und elsässer Volks empfiehlt, das aber vorher zu befriedigen
wäre; das Haus Sachsen wolle vom Tag der Veröffentlichung
des für Sachsens Ansprüche günstigen kaiserlichen Urteils
von jenem Volk zwei Regimenter und 1000 Pferde unterhalten. (Vg'.
auch den Bescheid des Kurfürsten von Sachsen und seines Bruders
Hans Georg an Erzherzog Leopold vom 5. Dezember in Wmz., Religionsakten,
Bd. 11, no. 118; Kopie.
ı Kopie davon in Drs., 1. 9166, I. Buch passauer Kriegsvolks,
f. 22. In dem braunschweigschen „Gründlichen und Wahrhaftigen
Bericht“, wo 8.167 diese Ordonnanz abgedruckt ist, ist nur von sechs
Tagen die Rede.
? Vom 1. Januar 1611 und gleichen Wortlauts mit dem Schreiben
an die Erzherzoge Maximilian und Ferdinand (vgl. S.3, Anm.): Das zur
Erhaltung von Frieden und Ruhe im Reich geworbene Kriegsvolk hat
zwar die Widerwärtigen von ihren bösen Anschlägen abgeschreckt,
aber mit so grossen Unkosten, dass zu seiner Abdankung die kaiserlioben
Mittel nicht reichen. Da das Volk in den gänzlich erschöpften