Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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Nro. 33. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Freitag den 29. Junt 1831. 
1 Königliche Verordnungen und unmittelbare Dekrete. 
Ecketz, die Aufhebung der bisherigen Tabaks-Gefäll-Verwaltung, und die Einführung einer Auflage 
auf den Tabak-Handel beneffend. 
Wilhelm, 
don Gottes Gnaden König von Württemberg. 
D. Wir Uns bewogen gefunden haben, sß. 1. 
ble bisherige Verwaltung der Tabaks-Ge- Dle biszberige Verwaltung der Tabakhe 
fälle aufzuheben, und dafür eine Auskage auf Gefflle mit allen damit zusammenbängen= 
den Tabgehandel einzuföhren, so verordnen den Vererdnungen über den Tabakbandek 
und versügen Wir nach Anhhbrung Unseres und Tabakbau Cjedoch unter Belbehaltung. 
Gehelmen Roths und unter Zustimmung der bisherigen Zoll- Ausätze) ist von dem 
Anferter getreuen Staͤnde, wie folgt: 1. Jull vieses Jahrs an aufgehoben.
	        
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