9. 2.
Fär das Fla#anz-Jahr 1337 erstmals
und bis auf weltere Verordnung soll eine
Auflage auf den Tabakhandel mit einem
reinen Ertrag für die Staats= Kasse von
WVierzig Tausend Gulden
erhoben werden.
s. 3.
Diese Auflage wird auf saͤmtllche Tabak-
Fabrikanten und mit Tabak handelnde Kauf-
leute nach Maßgabe ihres jährlichen Ver-
schlusses im inländischen Verkehr von dem
Kbnigl. Steuer-Collegium ausgetbeilt.
Jeder Tabakfabrikant oder Kaufmann
bat daber jaͤbrlich bei der gewbbhnlichen
Acclse-Datent-Classifikatlon eine eigenhändig
von ihm unterzeichnete Fassion zu überge-
ben, in welcher sein wahrscheinlicher Absotz
an Schnupf= und Rauchtabak im Jnlande,
sewohl nach dem Gewicht als nach dem
Erlds aus demselben, angegeben wird.
Dlese Fasslonen werden von der Pe-
tent. Classisikatlons -Commissson gesammelt
und geprüft.
Ergeben sich blebel Zweifel über die
Richugkeit der Fasstonen, se werden solche
unverweilt durch das Oberamt unter Zu-
ziebung der Commlssion untersucht und be-
Sichtigt.
Das NResultat der auf dlese Welse be-
richtigten Fassionen von jedem Kameral-
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Bezirk wird in einer spezificlrten Liste un-
ter Beischluß der Kostenzettel uͤber die
Aufnahme an das Steuer-Cellegium ein-
geschickt.
J. 4.
Das Steuer-Collegium wird sodann auf
den Grund des fatirten Erlbses:
a) den für die Staats-Kasse zu erheben-
den reinen Ertrag von 40, voo fl.;
b) die Kesten der Aufnahme und des
Elnzugs, und
Ip) zur Sicherstellung gegen einzelne Aus-
fälle elne Zulage von Drei vom Hun-
dert
auf saͤmtliche dieser Abgabe unterworfenen
Gewerbetreibenden umlegen, die vollzogene
Vertheilung nach Kameral-Bezirken absen-
dern, und durch den Druck oͤffentlich be-
kannt machen.
F. 5.
Der Einzug der Tabaks= Austage wird
durch das Ober-Acclse-Amt zugleich mit
der Patent -Accise und unter den gleichen
Bestimmungen, welche bei dleser binscchtlich
der Belohnung statt finden, besorgt.
F. 6.
Wer ohne elne Fassion elngereicht, und
ohne die gesetzliche Abgabe entrichtet zu
beben, mit Tabak bandese, unterlieg#, nebin
Nachbezahlung der nicht entrichteten Ab-
gabe, elner Srofe pon zehen Neichsthalen,