Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
Da Se. Königl. Majestät vermbge 
böchsten Dekre'#s vom #6. Juni dem Ober- 
emts- Rlchter Rlchter zu Aalen, zur An- 
nahme der auf ihn gefallenen Wahl elnes 
stäuoischen stellvertretenden, Mitglieds des 
Siaats- Gerichrshofs, Hoͤchst Ihre Geneh- 
migung zu erthellen geruhe haben; so wird 
solches hiemlt zur öffentlichen Kenniniß ge- 
bracht. 
Stuttgart den 30. Juni 18231. 
Fär den Justlz-Minister: 
r. Otte. 
.) Des Departements des Innern: 
des Ministerium des Innern. 
Privilegium für eine neu erfundene Hand-Gerbmühle, nebst Verlängerung eiucs Privilegiums 
für eine Hand-Mahlmhle. 
Se. Khalgl. Mejestêt haben ver- 
müge bbchster Entschließung vom #4. des 
laufenden Monats, dem Justin Helfenber= 
ger und Compagnie aus Rorschach im Can- 
ton St. Gallen, auf ihr Ansuchen ein Prl- 
ollegium für den ausschlleßlichen Verkauf 
der von ihnen neu erfundenen Hand-Gerb- 
mühle auf die Dauer von jehen Jahren, 
unter dem Vorbeha#lt glelchmäßiger Be- 
günstigung derjenlgen, welche die Erfin- 
bung wesenlich verbessern würden, gnädigst 
zu erthellen, auch das ihnen bereits unter 
dem 35. Aprll 16720 verllehene Prlolleglum 
für die von ihnen erfundene Hand = Mahl- 
mähle (Staats= und Reglerungs= Blatt 
Seite 196)) von sechs auf gleichfalls zehen 
Jahre, somit bis zum z5. Aprll 2830 zu 
erstrecken geruht; welches zur Nachrscht 
und Nachachtung hlerdurch öIffentlich be- 
konnt gemache wird. 
Stuttgart den 3o. Junl 1327. 
v. Otte.
	        
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