riger Festungsarbeit und nachheriger
sechsmonatlicher Einsperrung in ein
Zwangs-Arbeitshaus, verurthellt.
An demselben Tage ist:
15. gegen den bei dem Oberamtsgerichte
Mergentheim in Untersuchung gestande-
nen Franz Joseph Hirnsteln aus
Igersheim, Oberamts Mergenthelm,
wegen mehrjährigen Concubinats, Vagi-
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rens und Fälschung, dann wetzen meh-
rerer verübter Diebstähle, unter denen
ein großer und ein ausgezelchneter be-
hriffen ist, so wie wegen Funddiebstahls,
neben dem Ersatze des Schadens, Be-
zahlung seiner Haft= und der Untersu-
chungs-Kosten, eine einjährlge Zucht-
bausstrafe in Markgröningen mit, seiner
kränklichen Leibesbeschaffenhelt angemes-
ener, Arbeit ausgesprochen worden.
a.) Cioil = Senat,
Am 8. Juli ist:
1. dle von Christepp Schmid, Bäcker zu
Hessenthal, Kl., in Sachen gegen den
Haal= und Stadt-Pfleger Bekh zu Hall,
Bekl., Entschsdigung aus einer Bürg-
schafts-Verbindlichkeit betreffend, ergrif-
fene Berufung gegen eln Erkenntniß des
Oberamtsgerlchts Hall, wegen versäumter
Notbfrist zu Einreichung der Beschwer-
deschrift, fär verlassen erklärt worden,
unter Verurthellung des Appellanten lu
die Kosten der zwelten Instanz-
Am 12. Jull wurde:
2. auf dse von der Gemcinde Gunzach,
Kläágerin, in ihrer Rechtssache wider
Johann Christoph Guͤtner daselbst, Be-
klagten, ein streitiges Waldrecht betref-
fend, erhobene Nichtlgkeits-Klage und
eventuelle Berufung gegen ein Erkennt-
niß des Oberamtsgerichts Crailsheim,
das gedachte Erkenntniß wegen Unzu-
stämigkelt als nichtig aufgehoben, unter
Verurtheilung des damaligen Gerichts-
Personals, in die bledurch den Queru-
lamen verursachten Kosten.
Am 1)7. Juli ist:
5. in der Rechtssoche erster Instanz zwi-
schen dem vormallgen Auditor, nunmeh-
rigen Oberamtsgerichts-Aktuar Medicus
in Horb, Klägern, gegen den Herrn
Fürsten Corl zu Hohenlebe-Bartenstein,
Beklagten, Besoldungs-Räckstands-An-
sprüche des verstorbenen Waters des
Klägers betreffend, der dem Herrn Be-
klagten am 3. December „616 auferlegte
Bewels für verlassen erklárt, und con-
demnaterisch gegen den N.eren Beklagten
erkannt werden, unter einstweillger Aus-
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