Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

riger Festungsarbeit und nachheriger 
sechsmonatlicher Einsperrung in ein 
Zwangs-Arbeitshaus, verurthellt. 
An demselben Tage ist: 
15. gegen den bei dem Oberamtsgerichte 
Mergentheim in Untersuchung gestande- 
nen Franz Joseph Hirnsteln aus 
Igersheim, Oberamts Mergenthelm, 
wegen mehrjährigen Concubinats, Vagi- 
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rens und Fälschung, dann wetzen meh- 
rerer verübter Diebstähle, unter denen 
ein großer und ein ausgezelchneter be- 
hriffen ist, so wie wegen Funddiebstahls, 
neben dem Ersatze des Schadens, Be- 
zahlung seiner Haft= und der Untersu- 
chungs-Kosten, eine einjährlge Zucht- 
bausstrafe in Markgröningen mit, seiner 
kränklichen Leibesbeschaffenhelt angemes- 
ener, Arbeit ausgesprochen worden. 
a.) Cioil = Senat, 
Am 8. Juli ist: 
1. dle von Christepp Schmid, Bäcker zu 
Hessenthal, Kl., in Sachen gegen den 
Haal= und Stadt-Pfleger Bekh zu Hall, 
Bekl., Entschsdigung aus einer Bürg- 
schafts-Verbindlichkeit betreffend, ergrif- 
fene Berufung gegen eln Erkenntniß des 
Oberamtsgerlchts Hall, wegen versäumter 
Notbfrist zu Einreichung der Beschwer- 
deschrift, fär verlassen erklärt worden, 
unter Verurthellung des Appellanten lu 
die Kosten der zwelten Instanz- 
Am 12. Jull wurde: 
2. auf dse von der Gemcinde Gunzach, 
Kläágerin, in ihrer Rechtssache wider 
Johann Christoph Guͤtner daselbst, Be- 
klagten, ein streitiges Waldrecht betref- 
fend, erhobene Nichtlgkeits-Klage und 
eventuelle Berufung gegen ein Erkennt- 
niß des Oberamtsgerichts Crailsheim, 
das gedachte Erkenntniß wegen Unzu- 
stämigkelt als nichtig aufgehoben, unter 
Verurtheilung des damaligen Gerichts- 
Personals, in die bledurch den Queru- 
lamen verursachten Kosten. 
Am 1)7. Juli ist: 
5. in der Rechtssoche erster Instanz zwi- 
schen dem vormallgen Auditor, nunmeh- 
rigen Oberamtsgerichts-Aktuar Medicus 
in Horb, Klägern, gegen den Herrn 
Fürsten Corl zu Hohenlebe-Bartenstein, 
Beklagten, Besoldungs-Räckstands-An- 
sprüche des verstorbenen Waters des 
Klägers betreffend, der dem Herrn Be- 
klagten am 3. December „616 auferlegte 
Bewels für verlassen erklárt, und con- 
demnaterisch gegen den N.eren Beklagten 
erkannt werden, unter einstweillger Aus- 
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