Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nro. 49. 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Montag den 235. Juli 182#1. 
I. Könisliche Verordpungen und unmittelbadre Dekrete, 
Gesetz, die Herstellung cines provisorischen Skeuer-Cadasters betreffend. 
Wilhelm, 
don Gottes Gnaden Konis ven Württemberg. 
N. Wir durch odelfache Vorstel- 
lungen die Ueberzeugung erlangt haben, 
wie wenig ver bisber in Unserm Köünig- 
reiche bestankene Maßstab für die Austhei- 
lung der direkten Grund= Häuser= und 
Gewerbe = Steuer den Forderungen des 
Nechis und der Gleichhelt entspreche; so 
laben Wir schon früher eine vollständige 
Steuer-Rekikorion angeordnet, und in 
dieset Besjlehung die Einleltung gekroffen, 
daß für jede jener drel Steuer= Quellen 
besondere, ihrer verschiedenen Natur ent: 
sprechende Steuer-Cadaster aufgenommen 
werden. 
Um #un sobald als möglich wenigstens 
eine annéhernde Glelchstellung zu erre#- 
chen, hoben Wir vorerst die Herstellung 
eines Steuer = Provisoriums beschlessen, 
dessen Erfahrungen mir um so größecrem 
Rutzen für das deflalttve Cadaster benüde
	        
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