Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

„Real= Beschwerden. 
+. 9. 
Die auf der Ares oder auf dem Ge- 
bäude selost bostenden Real-Beschwerden, 
wle sie y. 2 bei der Grundsteuer bezeich- 
net werden, und bei der Einschätzung nach 
laufenden Capleal-Werthen nur in so weit 
zu berücksichtlgen, als durch site der Werih 
elnes G. äudes um eine ganze Classen-Ab- 
thellung berabgedrückt wird. 
Real-Berechtigungen. 
0. 
Die den Gebzuden anklebenden Real- 
Berechtlzungen werden, In so weit sle nicht 
Gegeastände der Gewerbe Steuer fund, 
C(ole z. B. Wilrthschafts Gerechtigkeiten), 
oder der Grundsteuer, (ole z. B. ausge- 
thellte Gemelnde-Güter) bei dem Anschlag 
der Gebude vberücksichtigt, Indem sle 
a) als Gegen: Rutzungen von Beschwer 
den von diesen obgezogen, oder wenn ihnen 
5) kelne Beschwerde zur Selte Keht, zu 
dem Werth des Gebäudes zugelegt wer- 
dea. 
Gerechti#gkelten, welche auf nicht ausges 
tbeisten Gemeinde-Güt#n beruben, we#en 
alcht mit den Gebäuden angeschlagen, so#- 
dern jene Güter der Grund-Stener upter- 
G##nch. 
461 
Vollziehung= 
9. 11°5% 
Die zofolge der Ano#r#d#n#ung vom 3. Ros. 
1818 aufgenommenen Gebäude-Cadaster 
werden dem jedigen Gescháfre zu Grunde 
gelegt, es bleibt aber der Wollzlehung über- 
lassen, da eine vollständige Revlflon der 
früberen Aufnahme eintreten zu lassen, weo 
elne unrichtäge Anwendung der Normen 
Statt gefunden und die Schähung kein 
befriedigende# Resultatz gewährt Hat. 
Drittes Kapitel. 
B. Gewerbe= Steuer. 
Gegenstand der Gewerbe-Steucr. 
(„(„6.:— 
Dlie Gewerbe, Steuer rußt 
) auf dem Capital-Gewinn der Gewerb- 
treibenden; 
b) eouf dem Arbelts-Verdienst derselben, 
wie er theils aus ihrer elgenen, thells 
aus der Arbelt iPrer Gehälfen, theils 
aus dem Betriehe von Maschluen ent- 
steht. 
Unter dem Gewerbs-Kapital i## begrisfen 
der Werth von 
Waaren, 
Geraͤthschaften- 
und 
des Geld-Kapital,
	        
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