„Real= Beschwerden.
+. 9.
Die auf der Ares oder auf dem Ge-
bäude selost bostenden Real-Beschwerden,
wle sie y. 2 bei der Grundsteuer bezeich-
net werden, und bei der Einschätzung nach
laufenden Capleal-Werthen nur in so weit
zu berücksichtlgen, als durch site der Werih
elnes G. äudes um eine ganze Classen-Ab-
thellung berabgedrückt wird.
Real-Berechtigungen.
0.
Die den Gebzuden anklebenden Real-
Berechtlzungen werden, In so weit sle nicht
Gegeastände der Gewerbe Steuer fund,
C(ole z. B. Wilrthschafts Gerechtigkeiten),
oder der Grundsteuer, (ole z. B. ausge-
thellte Gemelnde-Güter) bei dem Anschlag
der Gebude vberücksichtigt, Indem sle
a) als Gegen: Rutzungen von Beschwer
den von diesen obgezogen, oder wenn ihnen
5) kelne Beschwerde zur Selte Keht, zu
dem Werth des Gebäudes zugelegt wer-
dea.
Gerechti#gkelten, welche auf nicht ausges
tbeisten Gemeinde-Güt#n beruben, we#en
alcht mit den Gebäuden angeschlagen, so#-
dern jene Güter der Grund-Stener upter-
G##nch.
461
Vollziehung=
9. 11°5%
Die zofolge der Ano#r#d#n#ung vom 3. Ros.
1818 aufgenommenen Gebäude-Cadaster
werden dem jedigen Gescháfre zu Grunde
gelegt, es bleibt aber der Wollzlehung über-
lassen, da eine vollständige Revlflon der
früberen Aufnahme eintreten zu lassen, weo
elne unrichtäge Anwendung der Normen
Statt gefunden und die Schähung kein
befriedigende# Resultatz gewährt Hat.
Drittes Kapitel.
B. Gewerbe= Steuer.
Gegenstand der Gewerbe-Steucr.
(„(„6.:—
Dlie Gewerbe, Steuer rußt
) auf dem Capital-Gewinn der Gewerb-
treibenden;
b) eouf dem Arbelts-Verdienst derselben,
wie er theils aus ihrer elgenen, thells
aus der Arbelt iPrer Gehälfen, theils
aus dem Betriehe von Maschluen ent-
steht.
Unter dem Gewerbs-Kapital i## begrisfen
der Werth von
Waaren,
Geraͤthschaften-
und
des Geld-Kapital,