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Auch soll die Behandlung der ehegericht-
Uchen rozesse, so ferne ste nicht Bewoh=
ner der Haupt: Stadt betreffen, den ver-
schledenen Kreis Gerichtshhfen zugewlesen
werden.
F. 45.
Was die Bilte um Verweisung der
Preß, Vergehen an Geschwornen-Gerichte
betrifft, so werden Wir solche in weitere
Ueberlegung gleben.
Win genebmigen übrigens, daß dlejeni-
gen Staa#ts-Werbrechen und Staats-Ver-
gehen, welche nach den hlerüber besteben-
den Gesetzen durch eine mehr als elnjäh-
rige Freihels Strafe geahndet werden, nle
enders als im Plenum der Krels= Ge-
uchtehhfe in dem Sinne des F. 38 der
vroolsorischen Instruction für die letzteren,
abgeurtheilt werden follen.
Ueber die Frage, ob dlese Bestimmung
auch bel geringeren Vergehungen der ge-
nannten Art zur Anwendung kommen kne,
werden Wir vorerst die oberste Gerichts-
Stelle mit Gutachten vernehmen lassen.
F. 4%.
So olel die Blite um geseyliche Bestim-
mung des Wirkungskreises des Ober- Tii-
hunals betrifft, so ist solcher durch dle beste-
benden processuslischen Veorschriften bezelch-
net und wird auch in den kuͤnftigen Proceß-
Orduungen genan angegeben werden.
Anordnungen für den inneren Dienst
desselben sind entweder schon getroffen, oder
werden künfiig noch ertheilt werden.
, i.4s.
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bereinstimmung mit demjenigen zu hringen,
was in den untern Instanzen festgesetn 11,
oder noch festgesetzt werden sell, sinden Wirt
angemessen und behalten Un? ver, die
deshalb erforderlichen gesetzlichen Bestims
mungen im verfassungsmäßigen Wege en
Unsere gelreuen Stände gelangen zu lassen.
F. 46.
Wir werden die Anordnung treffen, daß
auf die Bltte um Oeffentlichkeit der bür-
gerlichen und pelulichen Rechtspstege bel
Abfassung der Entwürfe neuer Droceß-
Ordnungen Bedacht genommen werde-
F. 47.
In Betreff des Antrags auf gesedliche
Bestimmung der Amts = Befugnisse des
Jaustiz-Ministers, haben Wir zu bemerken,
daß der Grundsatz der Unabhänglgkeit saͤmt-
licher Gerlchte durch die Verfessungs „ Ur,
kunde unumwunden anerkannt, dadurch ober
dem verankwortlichen Justiz-Mlaister jede
Thellnahme an den gerlchtlichen Entschel-
dungen, sey sle direkt oder indlrekt, umter“
sagt ist.
Was aber die hhm von Uns anvertrau-