Pragmatische Sanktion — Preußen.
Die Kriegskosten, welche Osterreich zahlen
sollte, betrugen 20 Mill. Thlr. Endlich
gab der W seine Zustimmung zu
der Abtretung Venetiens, das 5. Juli zunächst
an Frankreich überlassen war, an
Italien. .
Pragmatische Sanktion, feierliche Verordnung
des Landesherrn, im besondern
Sinn ein Gesetz Kaiser Karls VI., welches
bestimmte, daß die österreichischen Lande
stets ungeteilt beisammen bleiben und in
Ermangelung männlicher Nachkommen
auf die weiblichen Nachkommen des Kaisers
(auf Maria Theresia) und erst bei
deren Abgang auf die Töchter seines verstorbenen
Bruders Joseph und deren
männliche und weibliche Nachkommenschaft
nach dem Rechte der Erstgeburt vererben
sollten. Vgl. Bidermann, Entwurf
und Bedeutung der Pragmatischen
Sanktion (1875).
Premyft (Przemysl), sagenhafter
Ahnherr des in Böhmen seit dem Ende
des 7. Jahrh. herrschenden Fürstengeschlechts
der Premysliden. Er soll von
der weisen Libussa zum Gemahl erkoren
worden sein und den Tschechen die ältesten
Rechtssatzungen cseben aben. Sein Geschlecht
starb 1306 mit Wenzel III. im
annsstamm aus.
Prenzlan, Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Potsdam, in der Ukermark,
an der Uker, bekannt durch die Kapitulationeines
11,800 Mann starken preußischen
Korps unter dem Fürsten von Hohenlohe,
das, auf dem Rückzug nach Stettin
be ifenn sich nach einem unglücklichen Gefen
Okt. 1806 den Franzosen unter
Murat ergab.
Preßburg, Hauptstadt des gleichnamien
Komitats in Ungarn, links an der
onau, berühmt durch den Frieden
zwischen Osterreich und Frankreich 26. Dez.
1805. Osterreich war durch den Fürsten
von Liechtenstein und den Grafen Gyulay,
Frankreich durch Talleyrand vertreten.
Osterreich erkannte alle Eroberungen der
Franzosen, den Kaiser Napoleon als König
von Italien und die Kurfürsten von
Bayern und Württemberg als Könige an.
Es trat das ihm in Campo Formio (s. d.)
überlassene venetianische Gebiet an Frank-339
reich, Tirol mit Vorarlberg und mehrere
Besitzungen in Süddeutschland an Bayern,
seine schwäbischen Besitzungen an Württemberg,
den Breisgau, Konstanz u. a. an
Baden ab. Dafür erhielt es Salzburg
und Berchtesgaden, deren bisheriger Besitzer,
der frühere Großherich von Toscana,
von Bayern durch Würzburg entschädigt
wurde. Endlich verzichtete der
Kaiser auf alle Hoheitsrechte im bayrischen,
fränkischen und schwäbischen Kreis,
. h. auf seine Würde als Kaiser für Süddeutschland.
Preußen. Die Geschichte des preußischen
Staats beginnt mit Friedrich Wilhelm
(s. Friedrich 9), dem Großen Kurfürsten
von Brandenburg (1640—88), der
als der Begründer desselben betrachtet werden
muß, obwohl dieser damals den Namen
P. noch nicht führte. Nach den Erwerbungen
im Westfälischen Frieden umfaßte
der Staat folgende Gebiete: Ostpreußen
(ohne das Ermland), Brandenburg, Hinterpommern
mit Kammin, Magdeburg,
Halberstadt, Minden, Mark, Ravensberg
und Kleve, zusammen über 110,000 ckm,
wovon mehr als 74,000 qkm, also etwa
ein Gebiet, das dem heutigen Königreich
Bayern an Größe gleichkommt, zum Deutschen
Reiche gehörten. Der Name P. kam
nur dem Herzogtum P. (Ostpreußen) zu,
welches der Kurfürst 1660 von der polnischen
Lehnshoheit befreite. Indem er
die Macht der nur ihre Sonderinteressen
verfolgenden Landstände in den einzelnen
Provinzen brach, erhob er letztere zu einem
einheitlichen Ganzen, begründete den
Ruhm des Heers, das er selbst geschaffen
hatte, durch die Siege bei Warschau (s. d.)
und de rbellin (s. d.) und suchte durch unermüdliche
Fürsorge für Landwirtschaft und
Heweel die Wunden zu heilen, welche der
reißigjährige Krieg seinem Land geschlagen
hatte. Die Einkünfte desselben, das damals
kaum so dicht bevölkert war als das
heutige Rußland (noch nicht 14 Einw. auf
1 qkm), brachte er von ½ Mill. auf 2½
Mill. Thlr. Seine Ansprüche auf die
Herzogtümer Liegnitz, Brieg und Wohlan
wurden nach dem Aussterben des dortigen
Fürstenhauses (1675) nicht beachtet, und
der Kreis Schwiebus, den er 1686 zur
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