amtlichen Untersuchung, so wie wegen
versuchten Ausbruchs aus dem Gefaͤng-
nisse, neben dem Ersatze des Schadens
und sämtlicher Untersuchungs-Kosten, zu
zehenmonotllcher Zuchthausstrafe mis
Willkomm, und nachberiger Einsper-
rung in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu
erprobter Besserung, jedoch wenigstens-
auf die Dauer von fünf Monaten.
Am 37. Juni wurde:
18. der zu Ludwigsburg in Untersuchung
gekommenen Sophle Schenk, von.
Scheppach, Oberamts Weinsberg, we-
tgen wlederholten Dlebstahls und wegen
Betrugs, dann wegen Unzucht in den
Residenzstädten, Vaglrens und wieder-
bolten Entlaufens aus mehreren Dlen-
sten, auch Lügens, neben Zuscheidung
ihrer Arrest= Azungs= und : der Un-
tersuchungs -Kosten, auch Ersatz des
Schadens, und neben Auswelsung aus
den Ressdenzstädten Stuttgart und Lud-
wlgsburg elne sechsmonatliche Zucht-
hausstrafe und nachberige Einsperrung
in ein Zwangs-Arbeltshaus bis zu er-
probier Besserung, wenigstens aber auf
die Dauer von drei Monaten zuer-
kannt.
Am 16. Juni wurden verur-
thellt:
19. Franz. Thomas Henne, von Bachenau,
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Oberamts Neckarsulm, welcher fchon fruͤ-
ber wegen Raubs zu lebenslänglicher
Festungsstrafe verurtheilt worden ist,
wegen Emweichung vom Straf-Platze,
Wildersetzlichkele gegen seinen Escortanten
mit thätlicher Mißtzhandlung desselben,
und wegen Scortarlen zu drelßig
Stockstreichen und zum Ersatze der
Arrest= und Untersuchungs= Kosten;
20. der zu Ludwigsburg in Untersuchung
gekommene Frledrich Assamus, von
Kleinbomwar, Oberamts Marbach, we-
gen zweier ausgezelchneter Dlebstähle,
wovon der eine groß ist, und deren er
für überwlesen angenommen wurde, ne-
ben dem Ersatze des Schadens und Be-
zahlung selner Haft= und Untersuchungs-
Kosten zu viermonatllcher Festungs-
Arbeit;
a#u. Andreas Fink, von Oetisheim, Ober-
à2. Catharine Schäfer,
amts Maulbronn, wegen mehrerer Dleb-
stähle, worunter eln großer und qualls-
eirter ist, und wegen Vagirens, neben.
Bezahlung sämtlicher Arrest- Azungs-
und Untersuchungs Kosten und Ersetz
ves Schadens zu elnjähriger Fe-
stungsstrafe.
Am 36. Juni wurden verur-
theilt:
von Rulih,
Amts-Oberamts Stungort, wegen greßen
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